Widerruf Kabel D.

| 2. Juli 2010 10:34 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


17:35

Ich habe tel. einen Kabel Digital Vertrag abgeschlossen und diesen innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen. Dienste von Kabel D. habe ich nicht in Anspruch nehmen können, da die Smartcarten, die ich zugeschickt bekommen habe nicht funktioniert haben.
Widerruf und Smartcarten Rückgabe per Einschreiben.
Laut Kabel D. sind alle Unterlagen nie dort angekommen und ich erhalte nun regelmäßig Rechnungen, nun die 2. Mahnung und Tel.-Anrufe mit der Androhung der Einschaltung eines Inkasso Unternehmens und Weitergabe an ein Schuldverzeichniss.
Angeblich sei nur ein Kündigungsschreiben von mir gespeichert mit Vertragsende Feb. 2011.
Frage: Wie soll ich nun weiter vorgehen? Kann ich aussergerichtlich mich von dem Unternehmen lösen?
Ich habe auf keine Rechnung reagiert und den ersten abgebuchten Betrag mir wieder von der Bank zurückbuchen lassen.

2. Juli 2010 | 11:30

Antwort

von


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Pettenkoferstraße 10a
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sollten Sie den Vertrag tatsächlich binnen der hierfür vorgesehenen Widerrufsfrist widerrufen haben, kann die Firma Kabel Digital keine Ansprüche gegen Sie geltend machen.
Den Nachweis über den fristgerechten Widerruf können Sie durch Vorlage es von Ihnen gefertigten Schreibens und des Einlieferungbelegs für das Einschreiben erbringen. Ich empfehle Ihnen, dieses in Kopie an die Firma Kabel Digital zu versenden und nochmals darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Widerrufs kein wirksamer Vertrag besteht.

Für die abschließende Prüfung, ob der Widerruf fristgerecht erfolgte, benötige ich noch verschiedene Informationen von Ihnen. Ich bitte höflich um Mitteilung, wann und in welcher Form Sie von der Firma Kabel Digital über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Des Weiteren ist von Interesse, zu welchem Zeitpunkt Sie die Erklärung Ihres Widerrufs abschickten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick stehe Ihnen im Rahmen der Kostenlosen Nachfragefunktion für eine Rückfrage zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 2. Juli 2010 | 12:00

Sehr geehrter Hr. Kämpf,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe am 08.02.10 einen tel. Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Bestätigung kam ca. 6 Tage später, Schreiben datiert 09.02.10 zusammen mit der Widerrufsbelehrung.
Mein Widerruf ging am 18.02.10 per Einschreiben an das Unternehmen.
Ich habe bereits 2 Mal ! die Kopien meines Anschreibens zusammen mit der Kopie meines Einschreibens an Kabel D versandt.- keine Reaktion bzw. eben diese o. erwähnte Kündigungsbestätigung zum Feb. 2011. Auch auf tel. Rückfrage habe ich keine befriedigende Antwort erhalten. ..."mein Schreiben sei dort nicht angekommen..."

Das ich innerhalb der gestellten Zeit in Widerruf gegangen bin, alles richtig gemacht habe und somit eigentlich "raus" bin weiß ich ja, nur meine Frage ist, was kann/soll ich nun unternehmen?
Ich möchte natürlich evt. Schufa Einträge vermeiden und auch weitere Schreiben von diesem Unternehmen vermeiden.
Auf meine Schreiben reagieren die nicht bzw. ich werde "bewusst" missverstanden.
Da dieses Unternehmen ein größeres ist, denke ich mal, dass diese das aussitzen werden und ich in der Beweispflicht bin, oder eben nicht??

Danke schön.
Mit freundlichen Grüßen
die Fragestellerin.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Juli 2010 | 17:35

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung vermag ich keinem Rechtsgrund für einen Schufa-Eintrag erkennen. Die Androhung der Eintragung eines solchen halte ich für eine leere Drohung.

Um weiteren (unberechtigten) Forderungsschreiben zu entgehen, können Sie die Firma unter Setzung einer angemessenen Frist und Androhung einer negativen Feststellungsklage dazu auffordern, die künftige Geltendmachung der angeblichen Forderung zu unterlassen.
Im Rahmen der sog. negativen Feststellungsklage wäre es Kabel Digital zu untersagen, sich weiterhin der nicht bestehenden Forderungen gegen Sie zu berühmen.

Vorliegend tragen Sei die Beweislast für die Versendung des Widerrufs und den Zugang dessen. Das bedeutet, dass Sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eben diese Punkte beweisen müssten.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 3. Juli 2010 | 11:07

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Die Beantwortung meiner Nachfrage hat mir dann doch weitergeholfen. Vielen Dank dafür. Ich werde jetzt die genannten Schritte einleiten und hoffe, dass ich diesen Punkt bald abhaken kann.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. Juli 2010
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Die Beantwortung meiner Nachfrage hat mir dann doch weitergeholfen. Vielen Dank dafür. Ich werde jetzt die genannten Schritte einleiten und hoffe, dass ich diesen Punkt bald abhaken kann.


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