ALG II-Rückzahlung bei Überschreitung des Freibetrages

15. Februar 2006 12:49 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


11:16

Bei einem Datenabgleich wurde ein von mir bei der ALG II-Antragstellung vor 2 Jahren nicht angegebenes Konto entdeckt. Das Geld auf diesem Konto war ursprünglich zum Abschluss einer Rentenversicherung gedacht oder zur Anzahlung einer kleinen Eigentumswohnung, was aus verschiedenen Gründen nicht zustande kam. Jetzt will das Amt Angaben zu diesem Konto haben. Gibt es noch Möglichkeiten, das Geld vor einer Rückzahlung von Leistungen zu retten? Mein Freibetrag ist durch die angegebenen Konten bereits voll ausgeschöpft. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Macht es noch Sinn, einen Bekannten ins Spiel zu bringen,der mir die Mittel zu seiner Geldanlage zur Verfügung stellte?

15. Februar 2006 | 13:38

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
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E-Mail:

Sehr geehrter Rechtssuchender,

grds werden bei Antragstellung von ALG II Schulden nicht berücksichtigt.Deshalb ist es vorteilhaft, vor Antragsstellung fällige Schulden zu tilgen um das eigene Vermögen unter die Freigrenzen zu drücken.
In Ihrer Situation sehe ich die grosse gefahr, dass Arbeitslosengeldzahlungen zurückgefordert werden. Das Geld können sie auch nicht nachträglich harzfest machen. Dies müssen Sie vor Antragstellung machen.
darüberhinaus kann nach § 60 SGB II das Amt vom geschiedenen Ehepartner, Arbeitgeber,Lebenspartner und dessen Arbeitgebern sowie von der Bank Informationen einholen.
Es daher zu befürchten, dass Sie das Geld noch brauchen werden, um gezahlte Beträge zurückzuerstatten.

Es bleibt also erst einmal abzuwarten, in welcher Höhe das Amt Zahlungen zurückerstattet haben möchte.
Danach wäre noch daran zu denken, vor einer erneuten Antragstellung, Geld, das über den Freibeträgen liegt hartzfest zu machen. Hierfür gibt es verscheidene Möglichkeiten.
Einerseits kann damit ein Auto wenn nicht schon vorhanden gekauft werden. Bis zu einem Wert von 5.000 EUR darf es nicht als Vermögen berücksichtigt werden.

Man könnte auch daran denken , dass sie das Geld in eine Lebens- und Rentenversicherung reinzustecken und diese mit einer Hartz Klausel versehen. Darüber müssten Sie mit der Bank sprechen. Der Vorteil von Lebens-bzw Rentenversicherungen mit Hartz Klausel ist, dass diese als Vermögen nicht berücksichtigt werden dürfen, der Nachteil ist, dass man bis zur Rente dann aber tatsaächlich an dieses Geld nicht mehr rankommt. Es können aber auch Sparbriefe und Fondsguthaben mit einer Hartzklausel versehen werden.

Zunächst bleibt aber abzuwarten, in welcher Höhe das Arbeitsamt Zahlungen zurückverlangt. Falsche Angaben über die Geldsumme auf dem Konto sind nicht empfehlenswert, da dies zu einer Anzeige wegen Betrugs führen könnte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort trotzdem helfen

Mit freundlichen

Marcus Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

Rückfrage vom Fragesteller 16. Februar 2006 | 16:51

Danke, trotz der Hiobsbotschaft. Muss man neben der Rückzahlung auch mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen(Bestrafung) und kann man eventuell Geld, das nach den Hartz-Anlage Freibeträgen übriggeblieben ist, auch grosszügiger ausgeben (Urlaub,usw.), um dann wieder einen neuen Antrag stellen zu können?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Februar 2006 | 11:16

Sehr geehrter Rechtssuchender,

eine Bestrafung kann man nicht ausschliessen, ich halte es aber nicht für wahrscheinlich.

Achtung ! Verschleudern Sie kein Geld, dass über den HArtz Freibeträgen liegt, dies wird von den Ämtern nicht akzeptiert und würde weiter angerechnet.
Machen Sie damit sinnvolle Sachen (Autokauf, Kauf von Hausrat, Schuldentilgung oder Anschaffung oben genannter Anlageprodukte, die die harzfest sind.

Mit freudnlichen Grüssen

Marcus Glatzel
Rechtsanwalt

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