Sehr geehrte Fragestellerin,
In Ihrem Fall liegt ein Altvertrag vor, d. h. der Mietvertrag wurde noch vor der Mietrechtsreform 2001 geschlossen. Die Frage ist daher, ob die vertraglich vereinbarten Fristen fortgelten oder die mittlerweile verkürzten gesetzlichen Fristen.
Günstig sieht es für Sie aus, wenn der Vermieter damals die Fristen des alten § 565 Abs. 2 Satz 1
und 2 BGB in einem Formularvertrag einfach wiederholt hat. In dem Fall wäre diese Regelung nicht mehr anzuwenden (so bestimmt es die Übergangsregelung in Art. 229
§ 3 Abs. 10 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB -). Sie können in dem Fall mit der aktuellen kurzen Frist kündigen.
Prüfen Sie also Ihren Mietvertrag, ob dort folgendes geregelt ist:
»Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Nach fünf, acht und zehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate.«
Eine solche Formulierung wäre heute unbeachtlich. Es würde, wie gesagt, der aktuelle § 573c Abs. 1 BGB
mit der kurzen Frist für Mieter gelten.
Anders sieht es aus, wenn Sie sich damals mit dem Vermieter über die Kündigungsfristen geeinigt haben, diese also nicht formularmäßig vorgegeben sondern individuell ausgehandelt wurden. An eine solche Vereinbarung wären Sie gebunden.
Was Einbauten angeht, müssen Sie diese grundsätzlich entfernen. Etwas anderes kann unter Umständen gelten, wenn der Vermieter seine Zustimmung erteilt hat. Eventuell enthält auch Ihr Mietvertrag dazu eine spezielle Regelung, die natürlich zunächst zu prüfen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Kündigungsfrist für Mieter
28. Mai 2010 01:04 |
Preis:
40€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Beantwortet von
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Hallo,
ich habe ein Haus gekauft und möchte meinen Mietvertrag fristgerecht kündigen.
mein Mietvertrag besteht seit dem 01.07.2000
wie lange ist die Kündigungsfrist.?ch habe schon gekündigt mit einer Frist von 3 Monaten aber mein vermieter hat die Kündigung abgelehnt und sagt das meine Kündigungsfirst 8 Monate beträgt
nur wenn ich ein Nachmieter besorgen würde kann ich früher aus dem Mietvertrag raus
ich wohne seit 10 Jahren im haus und war ein vorzeige Mieter und jetzt will er das ich auch noch die Einbauten aus dem Haus nehme.Wie Decke die ich vertäfelt habe in Küche und Flur und Bad
was für Rechte habe ich oder habe ich keine::)
ich bedanke mich bei Ihnen und freue mich auf eine Antwort
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Mietvertrag Mietvertrag Frist
Mietvertrag Mietvertrag Frist
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
Ähnliche Themen
-
51 €
-
25 €
-
58 €
-
30 €
-
20 €
-
Muss ich diese Frist einhalten oder kann ich trotzdem mit der mittlerweile einheitlichen Frist von 330 €