größere Wohnraum als vorgeschrieben möglich?

| 14. Mai 2010 22:44 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
ich bin seit April 2010 in der regelinsolvenz und als Einzelunternehmer hafte ich mit meinem Privatvermögen, da ich meine Immobilie nicht verkaufen konnte gehört diese jetzt zur Insolvenzmasse. Das heisst meine Frau und ich müssen uns notgedrungen eine neue Unterkunft suchen, jetzt sagte man uns das wir nur eine Wohnug mit 60 m² beziehen dürften. Durch die Insolvenz habe ich auch mein letztes Geld verloren, so das wir von Rente und Grundsicherung sowie ALG II leben müssen. Ich war 32 Jahre selbständig und habe durch Nichtbezahlung von Kunden die Insolvenz anmelden müssen.Nach 32 Jahren.leider!!
Seit des Wissens das wir alles verlieren auch unsere Altersvorsore sprich unser Zuhause ist meine Frau in psychologischer Behandlung und mir geht es genau so schlecht, ich werde bald 70 Jahre und kann es nicht glauben das ich gezwungen werde in eine 2 Zimmer Wohnung und vor allem dürfen diese 60 m² nicht meht wie 288,-€ kalt kosten. Welcher Vermieter gibt solch eine Wohnung zu diesem Preis her?
Vor allem wa mich ärgert ist, das es heisst dass ich alles was ich habe zertrümmern muss oder wegwerfen soll. Ich kann das nicht, denn ich habe viele Erinnnerungen usw. Auch muss ich ja laut Gesetz alle Akten ( Bilanzen BWA usw) der letzten 5 Jahre aufbawahren, Wie soll das gehen, Kann ich nicht wenigstens 80-90m² Wohnfläche ( ein kleines Haus) als Wohnraum beantragen?Wir würden nie in eine Wohnung ziehen, denn das wäre der Tod für uns. Entschuldigung, aber ich bin fast 70 Jahre alt und so etwas würde ich nicht überstehen, Ich brauche meine Tätigkeit und nicht irgendwie einen nur einen Spaziergang, in einer Wohnung würden wir verkommen und mann könnte schon für unsere Beerdigung sparen! Das ist kein Witz, wir sind so seelich angespannt das wir langsam keinen Ausweg mehr sehen. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung..
mit freundlichen Grüßen

15. Mai 2010 | 08:13

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Werden Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, also ALG II oder Grundsicherung bezogen, so kommen die Sozialträger auch für die Kosten einer angemessenen Wohnung auf. Der angemessene Wohnraum für zwei Personen beträgt 60 m², die Kalthöchstmiete haben Sie oben angegeben. Möglicherweise könnte in Ihrem Fall eine größere Wohnung angemessen sein, wenn Sie z.B. für Ihre Tätigkeit etwas mehr Platz benötigen. Allerdings müssen die Sozialträger vorab schriftlich (!) ihre Zustimmung erteilen.

Dies alles gilt aber nur, wenn Sie die staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Sollte es Ihnen irgendwie gelingen, trotz des Insolvenzverfahrens Ihren Lebensunterhalt im Rahmen der Freibeträge zu sichern, so dass der Bezug von Sozialleistungen nicht notwendig wird, so müssen Sie dementsprechend auch nicht umziehen.

Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Beratungshilfeschein des Amtsgericht an einen insbesondere auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort zu wenden. Dieser muss Ihre finanzielle Situation mit Ihnen umfassend erörtern und sodann entscheiden, ob Sie auf staatliche Leistungen zurück greifen müssen oder nicht.

Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenlose Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021


Rückfrage vom Fragesteller 16. Juni 2010 | 21:45

Hallo,
könnten Siediese Sachlage auch übernehmen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Juni 2010 | 22:05

Selbstverständlich helfe ich Ihnen gerne. Ich empfehle eine Kontaktaufnahme per Mail in den kommenden Tagen, ggf. aber auch gerne per Telefon.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani

Bewertung des Fragestellers 17. Mai 2010 | 10:00

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