Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Der Arbeitgeber hat Sie von der Arbeit freizustellen und den Lohn weiter zu zahlen.
Gemäß § 616 Satz 1 BGB
kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Vergütung vorenthalten oder kürzen, wenn der Arbeitnehmer "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist".
Darunter fällt auch die Aussage vor Gericht als Zeuge, da der Arbeitnehmer diesbezüglich seiner Bürgerpflicht nachzukommen hat.
Sie müssen also weder Urlaub nehmen noch sich bereits geleistete Überstunden anrechnen lassen.
Die Arbeitsfreistellung sowie auch die Entgeltfortzahlung muss für die gesamte erforderliche Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsplatz erfolgen, gegebenenfalls nur für wenige Stunden oder aber auch an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder länger, soweit dies die Anreise zu einem auswärtigem Termin erfordern sollte.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
Freistellung von der arbeit wegen zeugenaussage
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
sehr geehrte damen und herren,
ist der arbeitgeber bei ladung des arbeitnehmers vor gericht für eine zeugenaussage verpflichtet ,den arbeitgeber freizustellen? der arbeitnehmer ist sonst nicht am prosses beteiligt. muß er für diese zeit die bezüge fortzahlen? kann er verlangen, daß der arbeitnehmer urlaub oder überstundenfrei für diese zeit nimmt? bitte ggf. mit angabe eines "musterprosses".
schon im voraus besten dank
mit freundlichen grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Urlaub Urlaub Arbeitgeber Arbeitnehmer
Urlaub Urlaub Arbeitgeber Arbeitnehmer
Bewertung des Fragestellers
|
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"
prompte, verständl.,ausführliche antwort
FRAGESTELLER
/5,0
Ähnliche Themen
-
25 €
-
48 €
-
48 €
-
50 €
-
30 €
-
45 €