erbschaftsteuer?

2. November 2004 16:39 |
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Generelle Themen


Die leibliche Tante meines Vaters hinterließ ein Testament mit folgendem Wortlaut:"Als Erbe meines gesamten Vermögens setze ich meinen Neffen xxx mit der Auflage,seiner Tochter ein Zehntel des vorhandenen Bargeldes auszuhändigen".Daraufhin erhielt ich von meinem Vater den entsprechenden Barbetrag von 10000EUR.Ich erhielt vom Finanzamt die Aufforderung zur Zahlung von Erbschaftsteuer in Höhe von 800,00EUR.Bei der Steuerfestsetzung wurde die Steuerklasse 3 angegeben,obwohl ich Steuerklasse zwei habe.Nun meine Fragen
1.Bin ich verpflichtet Erbschaftsteuer zu zahlen,obwohl mein Vater als alleiniger Erbe genannt wird im Testament?
2.Wie unterscheiden sich die Steuerfreibeträge in den genannten Steuerklassen?Vielen Dank!
In dem Testament Ihrer Großtante wurde zu Ihren Gunsten ein sogenanntes Vemächtnis angeordnet. Damit besteht in Höhe des Wertes dieses Vermächtnisses (nach Ihren Angaben 10.000,- €) aber auch eine Erbschaftsteuerpflicht (während Ihr Vater seinerseits die Vermächtnisverpflichtung bei seiner Erbschaftsteuererklärung vom Nachlaßwert abziehen kann).

Auch die Steuerklasse ist zutreffend. Ihr Vater hat hier, da es sich um seine Tante handelt, die Steuerklasse II, Sie jedoch nur die Steuerklasse III. (Sie dürfen dies nicht mit der bei der Lohnsteuer oder Einkommensteuer maßgeblichen "Steuerklasse" verwechseln, die Erbschaftsteuer hat eigene Steuerklassen, in die lediglich nach dem Kriterium der Verwandtschaftsnähe zum Erblasser einsortiert wird.)

Die Erbschaftsteuer ist daher in Ihrem Fall zutreffend berechnet.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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