sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
1. Nachdem Sie die Zahlung geleistet haben, ist der Anbieter natürlich verpflichtet auch seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Nach Ihrer Schilderung kann ich keinen Grund erkennen, den Account nicht freizuschalten.
2. Einen Zugriff auf Ihre Daten ergibt sich aus Ihren vertraglichen Rechten. Diese sind natürlich auch im Rahmen des Vertrages (sowohl in der Free-Variante als auch kostenpflichtig) zugänglich zu machen.
3. Telefonische Auskünfte könnten unter dem Vorwand des Datenschutzes evtl. noch problematisiert werden. Spätestens für schriftliche Stellungnahmen gilt dies aber nicht mehr. Auch wenn sicherlich kein direkter vertraglicher Anspruch auf eine „Status-Info“ besteht, wird sich aus den vertraglichen Nebenpflichten ergeben, dass der Anbieter entsprechende Informationen auf Anforderung mitteilt.
4. Selbstverständlich sind bewusste Falschinformationen nicht gestattet. Hier wäre z. B. auf Grund einer falschen Auskunft an einen Schadenersatzanspruch zu denken (wobei dieser wahrscheinlich nur schwer konkret zu beziffern sein dürfte). Allerdings dürfte ein bestimmtes Beschwerdemanagement nicht geschuldet sein.
5. Vorgehen: Fordern Sie den Anbieter unter Fristsetzung auf, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Drohen Sie die außerordentliche Kündigung und Schadenersatzansprüche sowie die Rückforderung des geleisteten Betrages an. ach Ablauf der Frist erklären Sie vorgenanntes entsprechend.
Alternativ könnten Sie in dieser Situation auf Leistung klagen. Setzten Sie dazu eine Frist zur Bereitstellung des Accounts. Nach Ablauf dieser Frist erheben Sie Klage auf Bereitstellung des gebuchten Accounts.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Sehr geehrter Herr Steininger,
Vielen Dank für die sehr prompte und hilfreiche Beantwortung meiner Frage. Ich verstehe sie so, dass ich durchaus gute Chancen hätte noch an meine Daten zu kommen und dass die bisherige vorgehensweise des Anbieters nicht rechtens ist.
Ich muss aber in zwei Punkten zum besseren Verständnis nochmals nachhaken:
Ihr Punkt 4. Meinen sie mit Schadensersatz z.B. die erzwungenen Telefonkosten, eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags für den grundlos gesperrten Zeitraum - oder auch den - zugegebenermassen schwer zu beziffernden Datenverlust oder Verdienstausfall?
Ich verstehe leider den Sinn des folgenden Satzes nicht: "Allerdings dürfte ein bestimmtes Beschwerdemanagement nicht geschuldet sein." Was ist damit gemeint?
Zu Punkt 5. "nach Ablauf der Frist erklären Sie vorgenanntes entsprechend"
Wie "erkläre" ich das? Meinen Sie damit nur dass ich dann z.B. die ausserordentliche Kündigung selbst schriftlich einreiche/einsende, z.B. per Einschreiben?
Wie gehe ich ansonsten zur Erklärung von z.B. Schadensersatzforderungen vor? Ich meine, kann ich das selbst?
Die Klage auf Leistung als letzte Alternative - würde sich das denn finanziell überhaupt lohnen?
Könnten Sie mir - sofern das nicht den Rahmen der Kostenlosen Nachfrage sprengt - eine ungefähre Angabe zu den Kosten einer solchen Klage machen oder mir mitteilen wo ich mich darüber informieren kann?
Nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen
Es freut mich, dass Ihnen meine Antwort geholfen hat.
Schaden könnte natürlich auch Verdienstausfall sein (wenn sich derartiges nachweisen lässt).
Hinsichtlich des Beschwerdemanagements hatten Sie ausgeführt, dass nichts unternommen wurde. Hierauf bezog sich die Aussage, dass kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktion besteht.
Senden Sie die Kündigung auf jeden Fall per Einschreiben. Die Erklärung muss deut-lich erkennen lassen, was Sie wollen.
„Lohnen“ wird sich eine Klage wahrscheinlich finanziell nicht. Nur Ihr Interesse an der Adresse kann hier vorrangig sein.
Zu den Kosten kann ich ohne genaue Darstellung des Streitgegenstandes leider nichts sagen. Auf unserer Homepage finden Sie aber ein Tool, mit dem Sie die möglichen Kosten bei unterschiedlichen Streitwerten berechnen können.