ebay Kleinanzeigen Betrug? gekaufte Ware verschickt, zugestellt aber nicht bezahlt

14. Juni 2016 19:38 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Folgende Situation:

ich Gewerblicher Anbieter (Verkäufer)
Verkaufe über Ebay-Kleinanzeigen neue und gebrauchte Reifen/Räder, ein Interesssen (Käufer) fragt nach einem Angebot mit Neureifen.
Wir einigen uns über die gewünchte Ware, AMG Alufelgen mit Neureifen Kaufbetrag 1450€.
Vorab die Kommunikation läuft nur per Kleinanzeigen Chat. der Interessent (genannter Name Manuel) gibt mir bei der Kaufbestätigung eine Rechnungs- und Lieferadresse einer Person (Empfänger der Ware)
Ich habe eine Emailadresse vom Interessenten bzw Empfänger der Ware. Telefonnr habe ich keine erhalten.
Ich verlange wie immer eine Zahlungsbestätigung der Überweisung, der Interessent (schickt mir ein halb ausgefülltes Ü-Beleg) das ich zu spät merke, als die Ware bereits unterwegs ist.
Ich bitte noch Mal den Interessenten dafür zu sorgen das die Überweisung ordnungsgemäss erfolgt. Er sagt mir, daß die Bank das machen wird, (ich gutgläubig, denk mir doch nichts schlechtes, schliesslich nicht der erste Käufer)

Kurz um: Ware ist an der genannten Adresse (Empfänger) angekommen und angenommen worden.
Ware ist bis heute noch nicht bezahlt,
Ich hatte mehr Mal´s versucht mit den Interessenten über den Chat zu kommunizierten, aber erfolglos.
Ich hatte danach ca. 3wochen nach Zustellung der Ware eine Rechnung per Post geschickt: per Einschreiben und Rücksendeschein, leider unzustellbar zurück (d.h. persönlich konnte der Brief nicht zugestellt werden bzw der Empfänger des Briefes wurde informiert, das er doch ein Brief bei der Post abgeholen soll, aber nicht abgeholt)

Gleich darauf; Versuch Nr. 2. Rechnung per Einschreiben Einwurf. und positiv zugestellt.
aber natürlich keine Rückmeldung bis heute.

Nun die Fragen:
Kommunikation und Einigung erfolgte mit Mr X
als Rechungs und Lieferadresse wurde mir ein Name und bestehende Adresse genannt.
von Mr X bzw Empfänger habe ich nur eine emailadresse,
1) aber wie komme ich an den Eigentümer/Anmeldedaten dieser Emailadresse bei gmx.de?

2) kann ich ein Mahnbescheid auf dem Empfänger ausstellen?
(Laut Post ist die Person an der genannten Adresse tatsächlich wohnhaft, und Ware wurde ja auch zugestellt)
3) Eine Strafanzeige aber auf wem? Mr X (Umbekannt) oder der Empfänger?
4) Die Sache ist vor ca 11 Monaten passiert, Verjährungsfristen?

Ich hoffe der Sachverhalt ist nachvollziebar und bitte um eine Hilfestellung
mfg

14. Juni 2016 | 21:56

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten Strafanzeige stellen.

Diese Strafanzeige richtet sich gegen X und den Empfänger. Diese werden wohl zusammengearbeitet haben.

Machen Sie die Strafanzeige schriftlich bei der Staatsanwaltschaft; fügen Sie alle Belege bei und bitten Sie um das Aktenzeichen nach Einleitung der Ermittlungen.

Darüber können Sie dann den Stand des Verfahrens abfragen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Über eine Akteneinsicht bekommen Sie dann die notwendigen Adressen.

Einen Mahnbescheid gegen den Empfänger wird ncht viel bringen.

Zivilrechtlich ist er nicht Ihr Vertragspartner. Das unterscheidet sich dann eben vom Strafverfahren.

Dann aber ist ein Mahnverfahren nicht möglich.

Die zivilrechtliche Verjährung beträgt drei Jahre, beginnend ab dem 31.12.2016.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 15. Juni 2016 | 13:15

Danke Ihnen.

aber das wichtigste:

wie komme ich an die Kontaktdaten von dem im Ebay-Kleinanzeigen angemeldetem Nuter (der mit mir Kommuniziert hat)
und
eine emailadresse habe ich ich auch, wie komme ich an den Eigentümer/Kontaktdaten von dieser Email?

und soviel ich weiß jeder nutzer bei der Kleinanzeigenplattform muss min eine email hinterlegen.

Ich habe aber das problem das die Betreiber von Ebay-Kleinanzeigen mir keine Auskunft geben solange, keine Strafanzeige vorliegt.

Die wichtigsten daten brauche ich:
1) zu wem gehört die mir bekannte Emailadresse
2) und unter welcher Emailadresse und Name evtl Telefonnr ist ein Konto bei Ebay-Kleinanzeigen gemeldet

mfg


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Juni 2016 | 13:32

Sehr geehrter Ratsuchender,

offenbar ist es noch nicht deutlich genug gewesen.

Die Adresse erhalten Sie nur über die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, die dann ermittelt. Nach der Akteneinsicht haben Sie dann die Adress- und Namensdaten.

Sie selbst haben keine Möglichkeit, direkt die Adressdaten zu ermitteln:

Der Internetprovider hat die entsprechenden Informationen, gibt derartige Informationen für gewöhnlich aber nur auf gerichtliche Anordnung heraus; daher die Strafanzeige, denn dann gibt der Provider die Adresse bekannt und diese sind dann in der Ermittlungsakte.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle, Oldenburg

ANTWORT VON

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Damm 2
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