Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sie sollten Strafanzeige stellen.
Diese Strafanzeige richtet sich gegen X und den Empfänger. Diese werden wohl zusammengearbeitet haben.
Machen Sie die Strafanzeige schriftlich bei der Staatsanwaltschaft; fügen Sie alle Belege bei und bitten Sie um das Aktenzeichen nach Einleitung der Ermittlungen.
Darüber können Sie dann den Stand des Verfahrens abfragen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Über eine Akteneinsicht bekommen Sie dann die notwendigen Adressen.
Einen Mahnbescheid gegen den Empfänger wird ncht viel bringen.
Zivilrechtlich ist er nicht Ihr Vertragspartner. Das unterscheidet sich dann eben vom Strafverfahren.
Dann aber ist ein Mahnverfahren nicht möglich.
Die zivilrechtliche Verjährung beträgt drei Jahre, beginnend ab dem 31.12.2016.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Danke Ihnen.
aber das wichtigste:
wie komme ich an die Kontaktdaten von dem im Ebay-Kleinanzeigen angemeldetem Nuter (der mit mir Kommuniziert hat)
und
eine emailadresse habe ich ich auch, wie komme ich an den Eigentümer/Kontaktdaten von dieser Email?
und soviel ich weiß jeder nutzer bei der Kleinanzeigenplattform muss min eine email hinterlegen.
Ich habe aber das problem das die Betreiber von Ebay-Kleinanzeigen mir keine Auskunft geben solange, keine Strafanzeige vorliegt.
Die wichtigsten daten brauche ich:
1) zu wem gehört die mir bekannte Emailadresse
2) und unter welcher Emailadresse und Name evtl Telefonnr ist ein Konto bei Ebay-Kleinanzeigen gemeldet
mfg
Sehr geehrter Ratsuchender,
offenbar ist es noch nicht deutlich genug gewesen.
Die Adresse erhalten Sie nur über die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, die dann ermittelt. Nach der Akteneinsicht haben Sie dann die Adress- und Namensdaten.
Sie selbst haben keine Möglichkeit, direkt die Adressdaten zu ermitteln:
Der Internetprovider hat die entsprechenden Informationen, gibt derartige Informationen für gewöhnlich aber nur auf gerichtliche Anordnung heraus; daher die Strafanzeige, denn dann gibt der Provider die Adresse bekannt und diese sind dann in der Ermittlungsakte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg