ebay-Händler liefert Palettenware nicht

26. Juni 2007 08:44 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetauktionen


Hallo,
ich habe am 11.04.07 und 13.04.07 jeweils eine Palette Handelsware bei einem gew. Händler ersteigert. Der Gesamtbetrag von 193,99,-€ wurde direkt bezahlt und seitdem wartete ich auf die Lieferung. Nach ca. 4 Wochen kamen statt 2 Palette 2Kartons an, mit dem Vermerk "Lieferung besteht aus 8 Sendungen". Seitdem ist aber nichts mehr geliefert worden. Auch mehrmalige Korrespondenz mit dem Verkäufer und Versuche einer Einigung ergaben nur Ausflüchte, Vertröstungen und Versprechungen. Nach nunmehr 2 1/2 Monaten Wartezeit und mehreren verstrichenen Fristen habe ich heute dem Verkäufer eine letzte 10 Tage-Frist zur Lieferung per email und Einschreiben gesetzt. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, würde ich hier gern jemanden beauftragen meine Ansprüche gegen den Verkäufer durchzusetzen.
Noch ein paar Rahmeninformationen: Bin selbst gewerblicher Händler; Habe noch 6 weitere Paletten über verschiedene Accounts bei diesem Verkäufer ersteigert, dort aber die Zahlung noch zurückgehalten(Gott sei Dank)
Kann ich die anfallenden Rechtsberatungskosten dem Verkäufer als Verzugskosten anrechnen. Wie lange muß ich generell einem Verkäufer Zeit zur ordnungsgemäßen Lieferung geben?
Sehr geehrter Fragesteller,

davon ausgehend, dass Sie einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen haben, ist dieser, sofern kein anderer Lieferzeitpunkt vereinbart worden ist, zur sofortigen Lieferung verpflichtet (§ 271 BGB). Das bedeutet, dass Sie dem Verkäufer nur solange Zeit zur ordnungsgemäßen Lieferung geben müssen, wie es im Rahmen eines Versendungskaufes und unter Berücksichtigung der Versandzeiten erforderlich ist. Eine Lieferzeit von über 2 Monaten entspricht jedenfalls nicht mehr einer ordnungsgemäßen und rechtszeitigen Lieferung, wenn dies nicht explizit vereinbart wurde.

Sobald die mit heutigem Tage erfolgte Fristsetzung fruchtlos verstreicht, können die Rechtsverfolgungskosten gegenüber dem Verkäufer als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Sofern Sie nach Fristablauf eine anwaltliche Vertretung wünschen, können Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung vermittelt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Helzel
- Rechtsanwältin –

Ansbacher Str. 11b
91710 Gunzenhausen
Tel. 09831/8908-0
Fax 09831/8908-19
info@123kanzlei.net

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort die von Ihnen geschilderten, wesentlichen Aspekte des Falles umfasst, jedoch weitere Tatsachen relevant sein können, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Diese Plattform ist lediglich geeignet, eine erste Einschätzung zu geben, kann jedoch die persönliche Beratung eines Anwalts vor Ort nicht ersetzen.
Rückfrage vom Fragesteller 20. Juli 2007 | 08:24

Guten Tag Frau Helzel,
auch bis heute hat der Verkäufer keine Ware geliefert.
Bitte teilen Sie mir mit wie wir jetzt weiter verfahren.
Mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juli 2007 | 13:48

Sehr geehrter Fragesteller,

ich würde den Verkäufer per anwaltliches Schreiben jetzt letztmalig zur Lieferung auffordern, mit gleichzeitiger Ablehnungsandrohung, d.h. lässt er die Lieferfrist wieder fruchtlos verstreichen, wird der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Rückzahlung des Kaufpreises gefordert.

Sie können mir gerne die erforderlichen Daten per E-Mail zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Helzel
- Rechtsanwältin -

Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...