drohende Kündigung ?

14. Mai 2012 11:24 |
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Arbeitsrecht


Folgendes Problem,

ich arbeite in einem Zentral OP seit März und habe davor in einer Notaufnahme gearbeitet.

Seit Anfang des Monats nutzt unsere Klinik ein neues PC-Software System um Patientenakten, Aufnahmen und Dokumentationen kliniksintern verfügbar zu machen.

In dem besagten System habe ich für die Notaufnahme eine Freischaltung und habe einen Patienten aufgenommen der zur zeit des Geschehens nicht selbst in der Aufnahme war um das neue System auszuprobieren, habe dann darüber auch verschiedene Formulare angesehen und angelegt , unter anderem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die auch ausgedruckt wurde.

Die diensthabende Ärztin hat dies im Systems gesehen und hat es der Pflegedirektion gemeldet, die mir nun versucht zu unterstellen Dokumente gefälscht zu haben und eine AU ausgestellt zu haben.

Die besagte AU ist auf einem blanko Papier gedruckt wurden und ist danach verworfen worden also niemals an irgendjemanden ausgehändigt wurden.

Ich würde gern rechtlich wissen wie es im schlimmsten fall für mich ausgehen kann und ob die Klinik mich überhaupt Kündigen kann weil sie anhand des System nur sehen kann das ich einen Patienten im System angelegt hab und eine AU ausgedruckt habe , die aber nie bei der Krankenkasse eingereicht wurde und dies auch die Krankenkasse bestätigen kann.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie die AU nur versehentlich ausgedruckt haben und das System an sich neu ist und Ihnen die Erfahrung im Umgang fehlt, wird es sehr schwer für Ihrern Arbeitgeber Ihnen Betrugsabsichten zu unterstellen.

Im schlimmsten Fall kann eine Abmahnung seitens der Klinik erfolgen, die diesen Vorwurf zum Inhalt hat. Bevor Sie gekündigt werden, muss bei personenbedingten Kündigungen immer eine Abmahung vorausgehen, erst ein neuer (!) Verstoss kann zu einer Kündigung führen. Einen Grund in einer fristlosen Kündigung kann ich nicht sehen und wenn wäre dieser nicht zu beweisen.

Falls Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich dagegen wehren, also ggf. über einen Anwalt die Klinik dazu auffordern, die Vorwürfe der Abmahung zurückzunehmen, da diese haltlos sind. Wenn die Abmahung zurückgenommen wird, gilt dieses als nue ausgesprochen und es bedarf neuer Gründe bzw. Verfehlungen Ihrerseits, damit eine Kündigung in Betracht kommt.



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


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