Sehr geehrter Fragender,
die Bestimmungen des schweizer Gesellschaftsrechts lassen die Niederlassung von GmbHs aus der Europäischen Union zu.
Die genaue praktische Ausgestaltung und vor allem auch aufgrund der steuerlichen Besonderheiten ist unbedingt mit einem Rechtsanwalt vorzubesprechen.
Dies gilt auch für die erforderlichen Einträge im Handelsregister.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Sie können gerne über die Kontaktdaten per Mail oder Telefon mit uns in Kontakt treten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
die Bestimmungen des schweizer Gesellschaftsrechts lassen die Niederlassung von GmbHs aus der Europäischen Union zu.
Die genaue praktische Ausgestaltung und vor allem auch aufgrund der steuerlichen Besonderheiten ist unbedingt mit einem Rechtsanwalt vorzubesprechen.
Dies gilt auch für die erforderlichen Einträge im Handelsregister.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Sie können gerne über die Kontaktdaten per Mail oder Telefon mit uns in Kontakt treten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter