dachentwässerung

6. August 2013 18:37 |
Preis: 40€ Historischer Preis
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

ich habe einen teil meines grundstücks verkauft, der altbestand markiert die neue grundstücksgrenze, nun soll direkt an den altbestand ein neubau errichtet werden, die entwässerung des altbestandes erfolgt bisher über das verkaufte grundstück (versickerung) , der neue eigentümer ist mit einer entwässerung über sein grundstück nicht mehr einverstanden und verlangt eine änderung, das ist möglich indem die dachrinnenneigung geändert wird und die entwässerung dann über das grundstück des altbestandes erfolgt. wer kommt für die kosten auf ( voranschlag ca. € 2600,00), oder gibt es ähnliches wie bestandsschutz etc..
6. August 2013 | 20:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.

Da das Grundstück, auf dem die Entwässerung erfolgt, bisher Ihnen gehört hat, Sie also der Eigentümer waren, kommt ein „Bestandschutz " bzw. eine Verwirkung von Beseitigungsansprüchen rein begrifflich schon nicht in Betracht. Der neue Eigentümer kann also von Ihnen gem. § 1004 BGB verlangen, dass die Entwässerung nicht mehr auf seinem Grundstück erfolgt. Vorsorge hätten Sie insoweit im Kaufvertrag durch Aufnahme einer entsprechenden Passage mit dem neuen Eigentümer treffen können, dass er zur Duldung der Entwässerung auf seinem Grundstück verpflichtet ist ( § 1004 Abs. 2 BGB). Da dies nicht der Fall ist, haben Sie Maßnahmen zu ergreifen, also vorliegend die Änderung der Dachneigung, um eine Entwässerung auf dem Grundstück Ihres Nachbarn abzustellen. Leider haben Sie auch die Kosten hierfür zu tragen.


Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


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