Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten die Lastschrift zurückgehen lassen, sofern dies möglich ist. Wenden Sie sich an Ihre Bank und erklären Sie dort das keine Berechtigung vorliegt. Gegenüber cyberservices sollten Sie die Lastschriftermächtigung vorsorglich widerrufen und diese auffordern Ihnen nachweisen wann und wie ein Vertrag zustande gekommen sein soll. Des weiteren sollten Sie vorsorglich die außerordentliche und hilfsweise die ordentliche Kündigung aussprechen. Daneben sollten Sie den Widerruf erklären und mitteilen das Sie über ein Widerrufsrecht nicht belehrt worden sind. Auch eine Anfechtung sollte man vorsorglich aussprechen.
Man muss Ihnen gegenüber nachweisen das ein Vertrag geschlossen worden ist. Das ist häufig nicht möglich. Ich habe in der Praxis häufiger mit cyberservices zu tun gehabt und bei Widerstand lassen diese die Sachen häufig fallen.
Falls Sie selber nicht weiter kommen, sollten Sie einen Anwalt beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten die Lastschrift zurückgehen lassen, sofern dies möglich ist. Wenden Sie sich an Ihre Bank und erklären Sie dort das keine Berechtigung vorliegt. Gegenüber cyberservices sollten Sie die Lastschriftermächtigung vorsorglich widerrufen und diese auffordern Ihnen nachweisen wann und wie ein Vertrag zustande gekommen sein soll. Des weiteren sollten Sie vorsorglich die außerordentliche und hilfsweise die ordentliche Kündigung aussprechen. Daneben sollten Sie den Widerruf erklären und mitteilen das Sie über ein Widerrufsrecht nicht belehrt worden sind. Auch eine Anfechtung sollte man vorsorglich aussprechen.
Man muss Ihnen gegenüber nachweisen das ein Vertrag geschlossen worden ist. Das ist häufig nicht möglich. Ich habe in der Praxis häufiger mit cyberservices zu tun gehabt und bei Widerstand lassen diese die Sachen häufig fallen.
Falls Sie selber nicht weiter kommen, sollten Sie einen Anwalt beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht