beim Auszug/Übergabe andere Laminatfarbe als das vom Vermieter verlegte.

| 21. April 2014 18:10 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag,
meine Tochter hat Ihre Wohnung gekündigt, und die nötigen Arbeiten zur Wohnungsabnahme
wurde von uns bereits durchgeführt. Nun haben wir aber ein Problem mit dem im Flur der Wohnung verlegten Laminat. Der Vermieter hatte beim Einzug vor 5 Jahren das Wohnzimmer und den Flur mit "Kirschfarbenen-Laminat" ausgelegt. Nach ca. 2 Jahren hatte meine Tochter einen Selbstversuchen Wasserschaden im Flur, wodurch das Laminat von ihr ersetzt wurde.
Allerdings hat sie das Kirschfarbene Laminat durch "Nussbaum" ersetzt. Der Vermieter möchte nun dass das Laminat wieder entsprechend der Farbe ersetzt wird. Wobei sicherlich ein neues Kirschfarbenes Laminat auch eine hohe Farbabweichung haben wird und ein Unterschied sichtbar wäre. Sind wir verpflichtet das Laminat auszutauschen.
Vielen Dank für eine Antwort.
21. April 2014 | 18:37

Antwort

von


(2337)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Indem Ihre Tochter durch den selbst verursachten Wasserschaden den Laminatboden in der Wohnung beschädigt hat, hat sie sich gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig gemacht.

Dadurch, daß ein Boden verlegt worden ist, der farblich nicht zu dem übrigen Fußbodenbelag in der Wohnung paßt, ist der Schaden nicht ordnungsgemäß beseitigt worden. Es wäre also richtig gewesen, seinerzeit, als der Schaden aufgetreten ist, den Vermieter zu informieren und mit ihm abzustimmen, wie der Schaden beseitigt werden solle.

Das läßt sich nun nicht mehr nachholen.


2.

Der Vermieter kann heute verlangen, daß der Schaden beseitigt wird, d. h., seine Forderung, Laminatboden in Kirsche zu verlegen ist gerechtfertigt. Farbabweichungen wird der Vermieter sicher hinnehmen müssen, nicht aber einen nußbaumfarbigen Boden in einer Wohnung, die mit Laminat in Kirsche verlegt ist.

Daher sind Sie verpflichtet, Laminat in Kirsche zu verlegen. Allerdings wird sich der Vermieter ggf. einen Abschlag "neu für alt" anrechnen lassen müssen, so daß er ggf. 10 % des aufzuwendenden Betrags selbst zahlen muß. Letzteres ist jedoch eine bloße Schätzung, da mir nähere Einzelheiten bezüglich des Bodens nicht bekannt sind.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 21. April 2014 | 18:48

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