14. September 2015
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12:29
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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eine derartige eidesstattliche Versicherung können Sie abgeben.
Das Fahrzeug wurde Ihnen samt Schein unterschlagen, wobei es diesbezüglich keinen rechtlichen Unterschied geben kann, ob es ein Diebstahl oder eine Unterschlagung gewesen ist.
Ich gehe auch davon aus, dass Ihnen der Wohnort unbekannt ist, sodass Sie keine zivilrechtliche Möglichkeit haben, den Schein heraus zu verlangen.
Ich gehe auch davon aus, dass die Identität insgesamt auch fraglich sein dürfte.
In diesem Fall können Sie an Eides statt versichern, dass Ihnen der Schein abhanden gekommen ist. Weitere Erklärungen würde ich bei der Behörde nicht abgeben.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt