angebl tierhaltungs verletzung
12. Februar 2025 20:05
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Preis:
47,00 €
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Strafrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
guten abend
Ich hab ein paar fragen und würde ihnen Schildern.
Am montag war das Veterinäeramt bei uns , da ich anscheinend erneut von einer angebl freundin die nur bedürftigen helfen will beim veterinäramt gemeldet hat.
Sie waren nun am montag den 10.2.25 da und sagten mir das mein haus durchsuchen werden und dürfen. als ich meinte nein so einfach geht es nicht... drohten sie mir mit gericht und polizei, das ging solange bis ich entnervt auf gegeben hab. ich hab zwar immer wieder einspruch erhoben, darauf hies es dann auf einmal ich solle ruhig sein... sie hätten ab jetzt das sagen hier.... wobei das haus mir selbst seit 20j gehört.
ich meinte dann ich habe menschenrechte die dürfen wie mir nicht absprechen, kam nur nein wenn wir da sind haben sie keine.
Nun wollen sie nächsten monat zur nachkontrolle kommen... wobei ich immer noch mit den nerven am ende bin
Können sie mir da bitte einen rat od anderes geben?
Sehr geehrte Ratsuchende,
da darf und durfte man mit Ihnen nicht umgehen.
Sofern Sie ein Aktenzeichen, eine Bescheinigung und Namen haben, sollten Sie dagegen vorgehen.
Ich würde Ihnen raten, dann mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Dieser kann dann nach Akteneinsicht die Schritte gegen diese Mitarbeiter einleiten.
Auch können Sie natürlich den Zugang verweigern und diesen Mitarbeitern auch Hausverbot aussprechen.
Dann muss das Gericht zwar entscheiden, aber es werden dann sicherlich nicht diese Mitarbeiter wieder sein.
Das kann der Anwakt verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle