RA Ralf Thormann
Kunibertistr. 26
45657 Recklinghausen
Tel 02361/ 5826610
info@ra-thormann.de
Guten Tag Frau Vogt,
einen Bestandsschutz im Studium gibt es zwingend nur für begonnene Studienabschnitte, z.B. Grundstudium bis Vordiplom. Allerdings kann ein weitergehender Bestandsschutz in der neuen! Prüfungsordnung vorgesehen sein. Sie sollten daher dort nachschlegen, ob für Sie als "alte" Studienanfängerin in der neuen Prüfungsordnung eine solche Aussage getroffen wird; wenn nicht, hätte die Verwaltung Recht und Sie ´müßten nach dem Vordiplom in die neue Studienordnung "wechseln". Sollte es dabei jedoch zu unbilligen Härten kommen, weil Sie sich seit längerer Zeit schon in einem speziellen Punkt auf die alte Ordnung eingestellt hatten und nun eine Umstellung erhebliche Schwierigkeiten bedeuten würde, könnte versucht werden, eine Ausnahmegenehmigung bei der Verwaltung/ Dekanat zu erreichen.
Mit freundlichem Gruss
RA Thormann
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45657 Recklinghausen
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Guten Tag Frau Vogt,
einen Bestandsschutz im Studium gibt es zwingend nur für begonnene Studienabschnitte, z.B. Grundstudium bis Vordiplom. Allerdings kann ein weitergehender Bestandsschutz in der neuen! Prüfungsordnung vorgesehen sein. Sie sollten daher dort nachschlegen, ob für Sie als "alte" Studienanfängerin in der neuen Prüfungsordnung eine solche Aussage getroffen wird; wenn nicht, hätte die Verwaltung Recht und Sie ´müßten nach dem Vordiplom in die neue Studienordnung "wechseln". Sollte es dabei jedoch zu unbilligen Härten kommen, weil Sie sich seit längerer Zeit schon in einem speziellen Punkt auf die alte Ordnung eingestellt hatten und nun eine Umstellung erhebliche Schwierigkeiten bedeuten würde, könnte versucht werden, eine Ausnahmegenehmigung bei der Verwaltung/ Dekanat zu erreichen.
Mit freundlichem Gruss
RA Thormann