alg 2 und

5. Januar 2015 00:30 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

Ich bin alleinerziehende Mutter mit zwei Kleinkindern und in Elternzeit.

Einer meiner beiden Kindern hat seit Geburt mehrere Pneumonien mit Klinik Aufenthalte und Lungen leiden.

Aus medizinischen Gründen wäre eine Luft Veränderung ratsam.

Hinzukommt das ich vor kurzem zwei großflächige Fingerkuppen Amputation erlitten
habe.

Die Heilung benötig mehrere Wochen bis Monate.

Meine Familie bot mir nun an zu Ihnen zu ziehen so dass sie mir mit den Kindern
behilflich sein können und es spricht ebenso dafür dass sie in einen Luftkurort
jedoch weit von den jetzigen Wohnort, wohnhaft sind.

Ich lebe demnach alleine ohne Angehörige in dieser Stadt.

Das Job Center Zieht mir jedoch seit sechs Monaten 30 % ab. Grund, die Miete
wurde um 50 € zu viel bezahlt, anstelle von den Nebenkosten.


Demnach bin ich dem Job Center Geld schuldig. ( Die Forderung ist also richtig)

Mein Arbeitgeber, sowie Familienangehörige sind bereit mir dieses Geld zu
begleichen im Rahmen eines Kredites.

So dass wir ohne Sorge genesen können. . Ich bin dankbar für die erhaltenen
Leistungen, hoffe aber dass ich diese Zukunft nicht mehr benötige.

Nun meine Frage. Wie formuliere ich am besten ein Schreiben an das Job Center so
dass ich mein Konto ohne Nachwirkungen und Erschwernis auf inaktiv setzen
lasse.

Und wie formuliere ich die Bereitschaft das Geld zurückzuzahlen.
Oder werden die mir hieraus ein Problem machen? Wenn Ja , wie umgehe ich dieses
Problem.


Vielen Dank und ein gesundes Jahr 2015 wünsche ich Ihnen.
5. Januar 2015 | 06:16

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie sollten hier wie folgt vorgehen:

Zunächst bitten Sie das Jobcenter um eine aktuelle Forderungsaufstellung, damit Sie überhaupt die Höhe des Rückzahlungsbetrages kennen.

Teilen Sie dann dem Jobcenter mit, dass Sie wegen eines Umzuges aus dem Leistungsbezug in Ihrer Stadt ausscheiden werden; aber den noch ausstehenden Zahlungsbetrag in Höhe von XXXXX ausgleichen werden.

Sie sollten die Zahlung, wenn möglich allein mit einem Arbeitgeberdarlehen durchführen. Dadurch kommt erst gar nicht der Verdacht auf, des es doch Familienangehörige gibt, die Sie unterstützen könnten.

Damit es zu keinen weiteren Nachfragen kommt, teilen Sie mit, dass Sie die Rückzahlung mit einem Arbeitgeberdarlehen ausführen werden.

Weisen Sie auch darauf hin, dass dieses Darlehen nur der Zahlung des Forderungsbetrages dient und auch mit einer Rückzahlungsverpflichtung verbunden ist, die Sie erfüllen müssen.

In diesem Fall kommt eine Anrechnung des Darlehens – was leider häufig versucht wird – als Einkommen nicht in Betracht.

Wichtig ist, dass Sie auf das Arbeitgeberdarlehen ausdrücklich hinweisen und die Rückzahlungsverpflichtung anführen.

Da ich davon ausgehe, dass der Darlehensvertrag mit dem Arbeitsgeber dann auch schriftlich niedergelegt werden wird, sollten Sie dieses Schriftstück ebenfalls einreichen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 26. Januar 2015 | 00:59

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe ein Unfall Anfang Januar gehabt und daher komme ich jetzt erst dazu dies zu schreiben.

Ist es Ok, wenn ich zum 01.02 ausscheide? oder ist das zu kurzfristig.
sollte ich erwähnen,das mein Unfall Anfang des Jahres Anlass ist in meine alte Heimatstadt umzuziehen, ( Freunde , Familie können mich mit den Kindern Unterstützen) Da ich in in der jetzigen Stadt ohne Freunde und Familie bin. Oder reicht dieses Schreiben aus. Wenn Sie der Meinung sind, das ich etwas ergänzen oder weglassen soll, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Da die Ausscheidung kurzfristig ist, ist es besser per Fax oder direkt einzuwerfen.. oder Einschreiben Rückschein inkl Express.. oder Email.. oder mehrere Varianten.

Vielen Dank. ich bin gerne bereit ein Bonus zu leisten!!!

Hier nun der text.

Sehr geehrte XXX

Wegen eines Umzuges werden wir aus dem Leistungsbezug der Stadt XXX zum xxxx ausscheiden; den noch ausstehenden Zahlungsbetrag in Höhe von XXXEUR möchte ich wie folgt ausgleichen .

Die offene Forderung der Überzahlung i.H v .XXXX,-- Euro
(X Monate XXXX Euro und X Monat XX Euro ) vom XXX und Anhörung vom XXX sowie die monatliche Einbehaltung von XXXEuro ab XXXX
Bereits gezahlt: XX Monate a XXX Euro wird mit einem Arbeitgeberdarlehen durchgeführt.

die Rückzahlung des offenen Betrages in Höhe von XXX Euro möchte ich mit einem Arbeitgeberdarlehen direkt ausführen lassen.

Ich möchte darauf hinweisen, das dieses Darlehen nur der Zahlung des Forderungsbetrages dient und auch mit einer Rückzahlungsverpflichtung verbunden ist, die Ich erfüllen muss.


Der Darlehensvertrag wurde mit dem Arbeitgeber schriftlich niedergelegt dieses Schriftstück lege ich ebenfalls bei.
Der Arbeitgeber ist bereit die Offene Forderung direkt an Sie auszuzahlen.

Anschrift Arbeitgeber XXXXXXXX

Für die Sicherung unseres Lebensunterhalts möchte ich mich bedanken.




Mit freundlichen Grüßen

XXXX

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Januar 2015 | 06:03

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich hoffe, dass Sie wieder genesen sind.

Ein Schreiben sollte so dem Jobcenter zugehen, dass Sie den Zugang beweisen können.

Als kostengünstigste Variante kommt die direkte Abgaben beim Jobcenter gegen Eingangsbestätigung in Betracht. Das reine Einwerfen reicht nicht.

Haben Sie ein Schreiben aber gegen Empfangsbestätigung abgegeben, können Sie den Zugang auch beweisen.

Sie müssen dem Jobcenter nicht mitteilen, warum Sie aus dem Leistungsbezug ausschieden und umziehen.

Zu Ihrem Schreiben muss ich Ihnen aber mitteilen, dass die Prüfung leider nicht mehr mit den Nutzungsbedingungen vereinbar ist. Die Prüfung geht über die Erstberatung hinaus. Es stellt leider keine Nachfrage dar. Auch wenn Sie ausdrücklich einen Bonus anbieten, ist dieses so nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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