abwendung einer strafanzeige durch zahlung

19. Juni 2010 15:32 |
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Strafrecht


hallo habe eine frage wie sieht es aus wenn ich mit den gläubiger der eine anzeige wegen betrug gemacht hat durch zahlung des schadens kann der gläubiger die anzeige zurrückziehen bzw von strafverfolgung absehen noch liegt der fall bei der kripo vor es ist noch keine anklageschrieft erfolgt
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sowie des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie können durch Wiedergutmachung des Schadens jedenfalls Ihren guten Willen zeigen und hoffen, dass die Anzeige daraufhin zurückgezogen wird. Allerdings handelt es sich beim Betrug um ein Delikt, dass nicht nur auf Antrag verfolgt wird. Selbst wenn die Anzeige zurückgezogen wird, ist die Polizei gem. § 163 StPO zur weiteren Ermittlung verpflichtet. (Ausnahme ist hier lediglich der Betrug gegenüber einem Angehörigen, dem Vormund oder einem Hausgenossen - gem. § 263 Abs. 4 StGB wird das Delikt dann zu einem Antragsdelikt und wird nur auf Antrag verfolgt. Hierzu machen Sie aber keine näheren Angaben.)

Sofern absehbar ist, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 StPO einstellen würde, ist die Polizei befugt, ihre Ermittlungen nach der Beweissicherung einzustellen. Geringfügigkeit nach dieser Norm ist gegeben, wenn die Schuld als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Durch eine Wiedergutmachung könnte das öffentliche Interesse abgeschwächt werden.

Wenn es doch zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann bei einer erfolgten Wiedergutmachung jedoch die zu erwartende Strafe entsprechend §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB gesenkt werden.

Sofern durch die Polizei in Ihrem Fall weiter ermittelt wird, sollten Sie unbedingt durch einen Anwalt vor Ort zunächst Akteneinsicht beantragen, bevor Sie irgendwelche Angaben zur Sache machen. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zur Person zu machen!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Forum keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann und dass durch Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen die rechtliche Bewertung anders ausfallen kann.

Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.


Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen


Nele Trenner
Rechtsanwältin
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