Zwei mal Beamter auf Widerruf

27. Juli 2022 15:51 |
Preis: 60,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


23:20
Hallo,

ich bin als Beamter auf Widerruf Anwärter für den mittleren Justizdienst. Nach nunmehr einem Jahr im Vorbereitungsdienst habe ich mich (erfolgreich) für die Polizei im gehobenen Dienst beworben.

Ich soll bei der Polizei auch wieder zum Beamten auf Widerruf ernannt werden. Diesmal als Polizeikommissaranwärter. Meine Frage: Muss ich das erste Beamtenverhältnisse kündigen oder endet dies automatisch bzw. wird nur umgewandelt? Mir sagte jemand, dass ich das alte Beamtenverhältnis erst kündigen muss auch wenn ich im gleichen Bundesland bleibe. Sonst könnte ich nicht neu ernannt werden. Was ist rechtlich richtig?
27. Juli 2022 | 16:21

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
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Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In der Tat muss das eine Beamtenverhältnis beendet werden, um das neue begründen zu können. Werden Beamte in ein Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt eines anderen Dienstherrn versetzt, wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.

Das ist eine Versetzung auf Ihren Antrag hin. Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.

Es erfolgt also im Einvernehmen mit der aufnehmenden Stelle. Das Einvernehmen ist schriftlich zu erklären. In der Verfügung ist auszudrücken, dass das Einvernehmen vorliegt. Abgebende oder aufnehmende Stelle ist die für die Ernennung zuständige Behörde.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 27. Juli 2022 | 16:30

Das mit der Versetzung verstehe ich nicht ganz. Ich möchte ja von der Justiz zur Polizei und vom mittleren in den gehobenen Dienst wechseln. Im gehobenen Dienst gibt es mehr Geld. Also ist eine Versetzung nicht möglich, richtig?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Juli 2022 | 23:20

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen gerne wie folgt: Ja, doch, das ist auf Antrag immer möglich, also die Versetzung.
Eine Versetzung ist die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn.
Nur wenn das von Dienstherrn selbst, von Amts wegen also erfolgt, muss es mindestens dasselbe Endgrundgehalt sein, ansonsten nicht.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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