Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn zwei Mieter gemeinsam einen Mietvertrag haben, können beide auch nur gemeinsam kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen. Das Entlassen Ihrer Ex ohne Ihre Zustimmung dürfte daher unwirksam sein; ebenso ist Ihr Aufhebungsvertrag mit der Vermieterin unwirksam, wenn Ihre Ex diesem Vertrag nicht zugestimmt hat (vgl. LG Frankfurt/Main, Urt. v. 2.3.2009 – 2/17 S 92/08). Es muss nach Ihrer Schilderung deshalb davon ausgegangen werden, dass der Mietvertrag nicht regulär beendet wurde. Daher sollte unbedingt versucht werden, Kontakt mit der Ex herzustellen und die ausdrückliche Zustimmung zur Aufhebung des gemeinsamen Mietverhältnisses einzuholen oder zumindest die Wohnung gemeinsam zu kündigen.
Im Falle einer wirksamen Beendigung des Mietverhältnisses kann die Vermieterin von Ihnen alle Schlüssel und eine vollständige Räumung verlangen, da Sie aus dem gemeinsamen Mietvertrag als Gesamtschuldner gemäß § 421 BGB haften, also auch für die Forderungen gegen Ihre Ex. Allein deshalb lässt es sich kaum vermeiden, Kontakt zu der Ex herzustellen und eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses mit gerechter Pflichtenverteilung zu erreichen. Weisen Sie dabei auch Ihre Ex darauf hin, dass sie ebenfalls als Gesamtschuldner haftet und von der Vermieterin für alle noch offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis allein in Anspruch genommen werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Hallo,
das mit dem Einverständnis ist mir bekannt, meine Ex ist mittlerweile schwer behindert und kann nicht mehr in dem Haus leben (Pflegeheim), daher war die einseitige Kündigung durchaus berechtigt und ich bin mit dieser auch einverstanden, ich habe ja selbst auch gekündigt. Mir geht es hauptsächlich auch um die Möbel, ich kann doch nicht fremdes Eigentum entsorgen ? Sie verweigert ja die Herausgabe des Schlüssels und die Abholung der Möbel .... wie löse ich das Problem ?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Tatsächlich stellt sich die Situation aktuell für Sie sehr unvorteilhaft dar. Räumen Sie die Wohnung nicht komplett, kann die Vermieterin Schadensersatz verlangen. Entsorgen Sie das fremde Eigentum ohne Zustimmung, machen Sie sich gegenüber der Ex schadensersatzpflichtig.
Sie sollten Ihre Ex schriftlich nachweisbar zur Abholung in angemessener Frist auffordern und für den Fall der Nichtabholung die Verwahrung oder das Vorbeibringen an die neue Adresse auf ihre Kosten androhen. Reagiert sie nicht fristgemäß, müssen Sie das fremde Eigentum zunächst für einen angemessenen Zeitraum zwischenlagern - je nach Umfang und Wert der Sachen für mindestens zwei Monate. Danach kann eine Verwertung zu Zwecken der Erstattung der Lager- und Transportkosten zulässig sein. Auch eine Lieferung an die neue Adresse der Ex wäre denkbar, wenn Sie dies vorher ankündigen und es dort eine Lagermöglichkeit gibt.
Mit freundlichen Grüßen