Zusatzversicherung Krankenhaus

31. Oktober 2019 21:32 |
Preis: 45,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Guten Abend,
ich möchte eine Krankenhauszusatzversicherung
abschließen. Seit ca. einem Jahr bin ich wegen einer Mittelgradig depressiven Episode mit Panikstörung in ärztlicher Behandlung.
Nun habe ich eine Versicherung gefunden, welche nur eine Frage zu den Vorerkrankungen stellt. Diese lautet:
Wurden eine oder mehrere der folgenden Diagnosen gestellt?
Bösartige Tumorerkrankungen/Malignome, Chronische Erkrankungen des Nervensystems oder der Psyche, Chronische Herz- oder Gefäßerkrankungen
(z. B. Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit, Arteriosklerose, Aneurysmata), Chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Chronische Niereninsuffizienz oder Dialysepflicht, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung, Diabetes mellitus, HIV, Mukoviszidose, Alkohol- Drogen- und Medikamentensucht, Systemische (nicht organbezogene) Autoimmunerkrankungen (z. B. systemischer Lupus erythematodes, Sklerodermie, rheumatische Arthritis), Systemische Muskeldystrophien, Zustand nach Transplantationen.

Es wird nach chronischen Erkrankungen des Nervensystems oder der Psyche gefragt. Meine Depression ist meines Wissens aber nicht chronisch. Muss ich hier trotzdem mit „Ja „ antworten?
Die Versicherung meinte am Telefon ich müsste das.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
F.H.

Einsatz editiert am 01.11.2019 17:50:39
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Frage ist weniger rechtlicher, denn medizinischer Natur.

Von Chronifizierung spricht man, wenn eine Krankheit über einen längeren Zeitraum besteht.

Wie lange dieser Zeitraum andauern muss, wird medizinisch nicht exakt definiert.

In der Psychologie spricht man von der 12 Monats Prävalenz (https://www.aerzteblatt.de/archiv/163371/Chronische-und-therapieresistente-Depression-Diagnostik-und-Stufentherapie).

Das bedeutet, dass Ihr Krankheitszustand bereits chronifiziert ist.

Damit kann der Versicherer zu Recht ablehnen, Sie zu versichern.

Sie müssen die Frage daher mit "Ja" beantworten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 1. November 2019 | 22:50

Vielen Dank für Ihre Antwort. Laut meinem behandelnden Arzt, ist eine Depression wohl erst nach 2 Jahren als chronisch anzusehen. Wäre dies tatsächlich der Fall, so könnte auf die Frage mit Nein geantwortet werden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. November 2019 | 22:53

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage möchte ich gerne wie folgt beantworten:

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bestätigen, dass noch keine Chronifizierung vorliegt, denn so umgehen sie im Leistungsfall eine Anfechtung durch den Versicherer, zu mindestens hat es der Versicherer dann schwerer, den Vertrag anzufechten und leistungsfrei zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt

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