Zurück ins Angestelltenverhältnis - PKV zu GKV Zwang

19. November 2021 06:48 |
Preis: 51,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Das Problem is wie folgt:

- Mit dem Alter von 28 bin ich nun seit 6 Jahren privatversichert und hauptgewerblich selbstständig.
- Da ich nun zusätzlich zu meinem Gewerbe auf 90% in einem Unternehmen anfange, liegt mein Gehalt mit ca 55.000€ unter der Versicherungspflichgrenze.
- Eine ähnliche Summe verdiene ich auch passiv mit meinem Gewerbe, die über die letzten Jahre jedoch von 80.000€ - 30.000€ schwankte.

Frage 1: Da mein Gewerbeeinkommen schwankt müsste ich es wohl jährlich prüfen lassen in welche Versicherung ich komme?

Frage 2: Gibt es eine Möglichkeit pauschal in der PKV zu bleiben? Ich bin absolut gesund und mein Gehalt könnte um 3.500€ höher sein (Arbeitgeberanteil-Differenz wird ausgezahlt) + weniger Sozialbeiträge. Das Ganze ist ziemlich ärgerlich, vorallem da ein erneuter Wechsel zur PKV in den nächsten Jahren nicht ausgeschlossen ist.
19. November 2021 | 08:15

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

hier gibt es folgende Möglichkeiten des Vorgehens.

Zum einen sollten versuchen, dass die Krankenkasse die Selbständigkeit nicht als Nebentätigkeit einstuft. Dafür spricht, dass Sie nach wie vor ein Einkommen erzielen, dass das in dem jetzigen Angestelltenverhältnis auch übersteigt. Natürlich sind Schwankungen in der Selbständigkeit zu berücksichtigen. Aber man wird hier nicht ein reines Übergewicht der abhängigen Beschäftigung annehmen können. Hier sollten Sie sich darauf berufen, dass die Selbständigkeit nach wie vor überwiegt.

Sie können derzeit leider auch keinen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellen.

Eine solcher Antrag ist nur nach § 8 SGB V möglich.

Aber in Ihrem Fall liegt diese Möglichkeiten leider nicht vor, da Ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Sollten in diesem Punkt noch Möglichkeiten der Erhöhung bestehen, sollten diese ausgeschöpft werden; dann kann der Befreiungsantrag gestellt werden.

Eine andere Frage ist in Bezug auf die PKV die Prüfung einer Anwartschaftsversicherung. Mit einer solchen ist, wenn die Voraussetzungen wieder vorliegen, die Möglichkeit gegeben, zu den alten Bedingung später wieder die PKV fortzuführen. Dazu sollten Sich direkt mit Ihrer PKV in Verbindung setzen. Insbesondere sind die monatlichen Versicherungszahlungen zu bedenken.

Sie sollten demnach erstrangig versuchen, dass Ihre Selbständigkeit nach wir vor als überwiegend betrachtet wird, denn dann kommt eine Versicherungspflicht schon gar nicht in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...