Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, d.h. Sie müssen eine Konzession (Erlaubnis) gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz beantragen und können erst dann Ihr Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Insbesondere muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt (dabei wird belegt, dass Sie keine Schulden aus früheren selbständigen Tätigkeiten oder steuerliche Rückstände haben)sowei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde Ihrer Gemeinde ausgestellt werden.
Genau hier liegt in dem von Ihnen geschilderten Fall das Problem. Man kann zwar eine Genehmigung erteilen, muss dies aber nicht, mit der Folge, dass Ihr Freund einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung gerichtlich nicht durchsetzen kann.
Die Ehefrau, soweit sie die Voraussetzungen erfüllt, kann aber davon unabhängig eine Gaststättengenehmigung erhalten. Die Schulden des Ehemannes können dieser dabei nicht angelastet werden. Ich halte diesen Weg für die beste Variante.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, d.h. Sie müssen eine Konzession (Erlaubnis) gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz beantragen und können erst dann Ihr Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Insbesondere muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt (dabei wird belegt, dass Sie keine Schulden aus früheren selbständigen Tätigkeiten oder steuerliche Rückstände haben)sowei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde Ihrer Gemeinde ausgestellt werden.
Genau hier liegt in dem von Ihnen geschilderten Fall das Problem. Man kann zwar eine Genehmigung erteilen, muss dies aber nicht, mit der Folge, dass Ihr Freund einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung gerichtlich nicht durchsetzen kann.
Die Ehefrau, soweit sie die Voraussetzungen erfüllt, kann aber davon unabhängig eine Gaststättengenehmigung erhalten. Die Schulden des Ehemannes können dieser dabei nicht angelastet werden. Ich halte diesen Weg für die beste Variante.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
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