9. Oktober 2023
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14:15
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Die entsprechenden Wertsteigerungen könnten durch einen Gutachter festgestellt werden.
Dann müssten Sie beweisen, dass diese Arbeiten als Schenkungen an Sie gemeint waren (nicht an die Eheleute). Hierfür könnte Ihr Vater als Zeige benannt werden. In der Praxis hat der Vater sich darüber keine Gedanken gemacht als er die Arbeiten ausgeführt hat. Wenn er also vor Gericht befragt wird und in der Aussage unklar ist (was der Regelfall sein wird), werden die Schenkungen als Schenkungen an die Eheleute angesehen und fallen entsprechend in den Zugewinn.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt