18. Februar 2011
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12:08
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben gerne beantworten darf:
Grundsätzlich fällt das (hälftige) Eigentum an dem Haus zwar in den Zugewinn - dem Eigentum stehen aber auch Schulden in entsprechender Höhe entgegen. Sie zahlt das Haus ja nicht aus Eigenmitteln, sondern aus dem Darlehen, für das sie gesamtschuldnerisch sogar in voller Höhe haftet.
In Folge dessen muss sie nicht befürchten, im Rahmen des Zugewinnausgleiches durch den Hauskauf schlechter gestellt zu sein.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht