Zu hohe Anwaltskosten, was kann ich machen

16. Dezember 2015 18:03 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


14:29
Hallo, nach einer Anzeige wegen Nötigung habe ich einen Anwalt kontaktiert und Termin abgemacht.

Vor Ort habe ich ihm alles geschildert, und er meinte, dass er Akteneinsicht fordern und das Verfahren einstellen lassen wird.

Eine Woche nach dem Termin kam ein Schreiben vom Anwalt, wo die Kosten zu sehen waren, pauschal wollte der Anwalt 1500 Euro plus Steuer haben.
Aus Verzweiflung unterschrieb ich sofort.

Daraufhin nach einer Woche, kam ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wurde, eine Akteneinsicht bekam ich nicht.

Letztendlich, für ein Termin beim Anwalt und ein Schreiben an das Gericht muss ich ca 1800 Euro zahlen, und das als Student.

Ist dieser Betrag nicht zu hoch? Kann ich etwas machen?

Gruß
16. Dezember 2015 | 18:46

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

die gesetzlichen Gebühren betragen € 458,54, die von Ihnen zu tragen gewesen wären.

Ein Gebührenanspruch besteht allerdings dann nicht, wenn er Sie nicht explizit über die Gebührenvereinbarung aufgeklärt hat.

Insbesondere hat die Vereinbarung einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.

Wenn Sie möchten, können Sie mir gerne die Vereinbarung einmal übersenden.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 18. Dezember 2015 | 14:28

Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Ich habe Ihnen die Vereinbarung per email zukommen lassen.

Kann ich gegen den zu hohen Betrag was machen oder muss ich tatsächlich den kompletten Betrag zahlen?

Vielen Dank und schönen Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Dezember 2015 | 14:29

Sehr geehrter Fragesteller,

ich werde Ihnen die Email sodann heute noch beantworten.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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