Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Grundsätzlich wird in einem Darlehensvertrag auch die Höhe der zu zahlenden Zinsen vereinbart. Der von dem Darlehensnehmer, ihrem Freund, zu zahlende Zinssatz ergibt sich in erster Linie aus den getroffenen Abreden. Ist die Zinshöhe nicht vereinbart, richten sich die von ihrem Freund zu zahlenden Zinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz gemäß § 246 BGB. Danach betragen die von ihrem Freund für das Darlehen zu zahlenden Zinsen vier Prozent pro Jahr.Sie können also vier Prozent Zinsen pro Jahr der Darlehenssumme fordern. Die der Berechnung zugrunde zu legende Formel lautet pro Jahr: Höhe des Darlehens x 0,04 für das erste Jahr + Summe dieser Beträge x 0,04 für das nächste Jahr...
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage verständlich erklärt habe und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Erik Hauk
Rechtsanwalt
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Grundsätzlich wird in einem Darlehensvertrag auch die Höhe der zu zahlenden Zinsen vereinbart. Der von dem Darlehensnehmer, ihrem Freund, zu zahlende Zinssatz ergibt sich in erster Linie aus den getroffenen Abreden. Ist die Zinshöhe nicht vereinbart, richten sich die von ihrem Freund zu zahlenden Zinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz gemäß § 246 BGB. Danach betragen die von ihrem Freund für das Darlehen zu zahlenden Zinsen vier Prozent pro Jahr.Sie können also vier Prozent Zinsen pro Jahr der Darlehenssumme fordern. Die der Berechnung zugrunde zu legende Formel lautet pro Jahr: Höhe des Darlehens x 0,04 für das erste Jahr + Summe dieser Beträge x 0,04 für das nächste Jahr...
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage verständlich erklärt habe und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
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Mit freundlichen Grüßen
Erik Hauk
Rechtsanwalt