21. April 2020
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21:30
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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26135 Oldenburg
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es ist richtig, dass Sie nicht vor der Polizei in Deutschland aufgegriffen und nach Österreich zum Dericht verbracht werden.
Allerdings können Sie, falls Sie österreicherischen Boden betreten, dann von den dortigen Polizeibeamten aufgegriffen werden.
Auch kann das Gericht in Österreich die Ordnungsstrafe und die Kostenfestsetzung gegen Sie verhängen.
Und diese Geldforderung kann dann in Deutschland auch zwangsweise im Wege der Amtshilfe beigetrieben werden.
Daher sollten Sie überlegen, ob Sie nicht doch vor Gericht als Zeuge erscheinen sollten. Auch besteht eventuell die Möglichkeit, hier vor einem deutschen Richter die Aussage machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
21. April 2020 | 23:55
Guten Abend,
Wie oft kann dieses Ordnungsgeld bzw. die Kostenfestsetzung wiederholt werden.
Kann die Ordnungshaft auch in Deutschland vollstreckt werden?
MFG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
22. April 2020 | 09:35
Sehr geehrter Ratsuchender,
solange, solange Sie nicht vor Gericht erscheinen, kann ein Ordnungsgeldbeschluss wiederholt und auch vollstreckt werden. Das kann also ein "teures Vergnügen" werden.
Die Ordnungshaft kann in Deutschland nicht vollstreckt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle