Zeitarbeit will mich zwingen, selber zu kündigen.

14. Juni 2022 16:01 |
Preis: 65,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt

Zurzeit habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem Zeitarbeitsunternehmen. Das Unternehmen bei welchem ich eingesetzt werde verlängert den Vertrag mit der Zeitarbeit immer um 6 Monate. In meinen Arbeitsvertrag steht, dass ich nur in den besagten Unternehmen eingesetzt werde.
Die Probezeit ist bereits vorbei.

Da mir die Arbeit auf Dauer nicht zusagt, habe ich im eingesetzten Unternehmen angesprochen, dass ich mir keine Verlängerung wünsche. Der Wunsch wurde gegenüber dem Teamleiter vor Ort ausgesprochen, danach hatte ich kein weiteres Abschluss-Gespräch mit der Personalabteilung. Das Gespräch hat vor ca 2 Monaten statt gefunden. Es wurde nichts schriftlich festgehalten.

Es war nicht zu 100% sicher ob der Vorgang klappt, da auch keine aussagekräftige Rückmeldung gegen über mir geäußert wurde, bin ich davon ausgegangen doch noch mal um 6 Monate verlängert zu werden. Da sich keiner gemeldet hat, wollte ich am Anfang diesen Monats den aktuellen Stand per Email erfragen. Auf meine Email wurde auch schnell geantwortet und die Aussage war klar, das Unternehmen hat den Vertrag mit der Zeitarbeit nicht verlängert. Diese Information habe ich am 2.6 per Email vom Unternehmen erhalten erhalten in dem ich eingesetzt werde.

Aufgrund dessen, rief ich bei der Zeitarbeit an, um mich zu erkundigen wie es weitergeht, da sich keiner gemeldet hat weder schriftlich noch telefonisch. Dort wurde mir gesagt, ich müsste jetzt selber kündigen. Da ich die Verlängerung nicht wollte. Folgende Probleme treten dabei auf:

ich habe erst vor kurzem erfahren, dass es wirklich keine Verlängerung gibt. Diese Info erhielte ich erst auf Nachfrage am 2.6. vom Unternehmen in welchen ich eingesetzt werde. Dies habe ich schriftlich in Form einer Email.

Die Zeitarbeit wusste schon mehrere Wochen vor ablaufen des Vertrages das ich nicht verlängert werde. Der Vertrag läuft nun am 30.6 aus. Auf Nachfrage warum sich keiner gemeldet hat, um eventuell mal nachzufragen warum ich keine Verlängerung möchte oder wenigsten Bescheid zu geben, dass ich beim Unternehmen nicht bleiben kann, wurde mir nur gesagt: Wir sind nicht in der Meldepflicht.

Darauf hin meinte sie ich müsste jetzt selber kündigen, da sie die Kündigungsfrist bis zum 30.6 nicht mehr einhalten kann. Und ich eine Verlängerung beim Unternehmen nicht wollte.
Darauf hin fragte ich, warum von ihrer Seite keine Kündigung schon früher gekommen sei, da sie schon länger Bescheid wussten.
Die Antwort: Wir dachte Sie kündigen selber, deswegen haben wir sie nicht gekündigt.

Das ich kündigen will habe ich nie gesagt, nicht mal angedeutet im Gegenteil sogar. Es wurde nie ein Gespräch geführt mit der Aussage, weder bei der Zeitarbeit noch beim eingesetzten Unternehmen.

Ist es überhaupt relevant, welche Wünsche ich im Unternehmen äußere, in welches ich eingesetzt werde? Da der Vertrag ja nur Zwischen mir und der Zeitarbeit geschlossen wurde.
Sollte es relevant sein, ist die Aussage dass ich nicht verlängert werden möchte so zu verstehen, dass ich selber kündigen muss?

In einer Email die ich gestern von der Zeitarbeit erhielt, da ich am Telefon ausdrücklich sagte, ich bin nicht bereit zu kündigen stand:
„Es ist leider nicht möglich, Sie weiter zu beschäftigen, da  Ihre Position bereits anders geplant/verplant wurde.
 
Ich bitte Sie daher, mir die Kündigung ( per Post) mit original Unterschrift zu zuschicken."

Da ich selber nie vorhatte zu kündigen und ich davon ausgegangen bin doch verlängert zu werden, habe ich mich natürlich nicht um einen neuen Job gekümmert. Nun fühle ich mich genötigt selber kündigen zu müssen!

Müsste die Zeitarbeit mich nun nicht kündigen? Da sie keine Arbeit mehr für mich hat?

Das Ich nicht weiter beim Unternehmen eingesetzt werden kann ist klar. Sollte ich aber selber kündigen gibt es eine Sperre von der Agentur für Arbeit. Dies wäre finanziell nicht tragbar. Im Arbeitsvertrag steht wie schon geschrieben, ich werde nur im besagten Unternehmen eingesetzt, könnte ich meine Arbeitskraft trotzdem noch weiter anbieten?

Nun würde ich gerne wissen was ein Anwalt dazu sagt. Und ob es für mich eine Möglichkeit gibt ohne Speerzeit davon zu kommen und was mich im schlimmsten Fall erwarten könnte, wenn ich selber nicht kündigen sollte. Und was mich ab dem 1.7 erwartet, da die Zeitarbeit mich nicht kündigen will, es aber trotzdem keine Arbeit gibt? Kann ich mit Lohnfortzahlung rechnen?

Mit besten Grüßen
Marcel


14. Juni 2022 | 16:47

Antwort

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Elbchaussee 87
22763 Hamburg
Tel: 040238325200
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E-Mail: kanzlei@sonntagskanzlei.de
Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,

auf Grundlage der von Ihnen gelieferten Informationen möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Grundsätzlich endet wie Sie bereits erkannt haben, durch den Nichteinsatz beim Entleiher nicht Ihr Arbeitsverhältnis zum Verleiher (Zeitarbeitsfirma).
Wenn Ihr Vertrag lediglich einen Einsatz bei einem konkreten Entleiher vorsieht und keine Ausweichmöglichkeiten geregelt sind, kann eine personenbedingte Kündigung durch Ihren Arbeitgeber (Zeitarbeit) möglich sein. Hier kommt es aber auf die konkreten Formulierungen im Arbeitsvertrag an.

Ihr Arbeitgeber ist auch bei Nichteinsatz verpflichtet, Ihnen das vereinbarte Entgelt zu zahlen, wenn ein Annahmeverzug vorliegt. Fraglich ist hier, ob Ihre Angabe, nicht erneut beim konkreten Entleiher eingesetzt zu werden, einen fehlenden Leistungswillen darstellt. Dieser würde den Annahmeverzug und somit die Entgeltzahlung auch bei Nichteinsatz vereiteln.
Auch hier kommt es auf die konkreten Regelungen Ihres Arbeitsvertrags an.

Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber sie nicht zwingen, zu kündigen. Insbesondere ist dann die Wahrscheinlichkeit einer Sperre beim ALG I sehr hoch, dies ist Ihnen -wie aus Ihrem Text zu erkennen- bereits bekannt.

Mithin besteht hier die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber ggf. wirksam kündigen kann, je nach Annahmeverzugssituation erhalten Sie jedoch weiter Gehalt oder nicht.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Eigenkündigung mit einer sehr wahrscheinliche Sperre oder aber ein Aufhebungsvertrag.

Für eine genauere Beurteilung möchte ich Ihnen anbieten, dass Sie mir Ihren Arbeitsvertrag zukommen lassen, damit ich die entsprechenden Formulierungen überprüfen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Julika Sonntag, Rechtsanwältin


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