23. September 2018
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00:58
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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die Umsatzsteuer ist von Ihnen auf jeden Fall auf die Handelsspanne und die Provision abzuführen. Darauf wird das Finanzamt bestehen.
Ob Sie das Geld von Ihrem Vertragspartner bekommen, hängt aber davon ab, wie Sie mit diesem verblieben sind. Ob die Rechnungsgutschrift als Netto- oder Bruttopreis zu verstehen ist.
Das Finanzamt wird die Rechnungsgutschrift als Nettoleistung deuten und hierauf die Entrichtung der Umsatzsteuer verlangen. Im übrigen gehe ich davon aus, daß diese Art der Fakturierung den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben nicht genügen kann und damit Probleme vorprogrammiert sind.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA