Zahlung Darlehenszinsen

| 4. Oktober 2011 14:43 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

wg. Verschlechterung meiner wirtschaftl. + finanziellen Lage, kann ich die Zinsen für ein Immobiliendarlehen (80.000) nicht mehr bzw. nur zum Teil bedienen.

Der Darlehensgeber hat eine Reduzierung der Zinszahlungen + Tilgung abgelehnt.
Ein Verkauf der Immobilie bringt große Verluste und löst das Problem nicht.

Wie verhalte ich mich (richtig) ?

Mit freundlichen Grüßen
H. Lypold
Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der von Ihnen gemachten Angaben.
Sie haben zunächst einmal schon den richtigen Weg gewählt. Im Falle von Schwierigkeiten ist es immer richtig, mit dem Darlehensgeber Kontakt aufzunehmen und eine Lösung zu suchen.

Eine solche Lösung kann entweder in einer zeitweiligen Aussetzung der Ratenzahlung liegen (das würde die Laufzeit des Darlehens nach hinten verlängern), oder in einer Verringerung der monatlichen Ratenhöhe (auch das würde zu einer Verlängerung der Laufzeit führen).

Wenn der Darlehensgeber indes nicht bereit ist, ein solches Entgegenkommen zu leisten, hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob das Darlehen grundbuchmäßig besichert ist (Hypothek oder Grundschuld). Besteht eine solche Sicherheit, kann der Darlehensgeber den Grundbesitz versteigern lassen. Dies führt regelmäßig zu einem schlechten Erlös und damit dem Problem, dass Sie noch eine restliche Schuld tilgen müssten, ohne das Grundstück noch zu besitzen. Dies sehen Sie ja auch selbst bereits so.

Wenn Sie dem Darlehensgeber eine andere Sicherheit gegeben haben, z. B. eine Lohnabtretung (Ist bei Banken oft in den AGB enthalten), dann kann auch kraft Abtretung der pfändbare Teil Ihres Lohnes eingezogen werden. Sinngemäß das gleiche gilt für den Fall der Abtretung der Forderungen eines Selbstständigen gegenüber seinen Auftraggebern. Ob eine solche Abtretung vorliegt, kann nur mit Einsichtnahme in die Darlehensverträge festgestellt werden.

Bestehen keine der genannten Sicherheiten, müsste der Darlehensgeber zunächst einen Titel (z. B. Vollstreckungsbescheid oder Urteil) erwirken, um seine Forderung auf Rückzahlung des Darlehens zu realisieren. Dies wäre aber eine seltene Ausnahme.

Um diesen für Sie negativen Entwicklungen zu entgehen, haben Sie nach der Ablehnung des Darlehensgebers, Ihnen entgegen zu kommen, nur zwei Möglichkeiten:

1. Sie suchen eine Bank oder einen anderen Geldgeber für eine Umfinanzierung. Die Einzelheiten müssten anhand der von Ihnen nicht angegebenen Größen (Wert der Immobilie, Restwert des derzeitigen Darlehens, Ihr Einkommen mit der möglichen monatlichen Zahlung etc) geklärt werden.

2. Es gibt die Möglichkeit, dass ein Investor Ihre Immobilie aufkauft und Ihnen zurückverleast. Auch hier käme es auf die Einzelheiten an. Ich verfüge über entsprechende Kontakte, falls Sie sich dafür interessieren sollten, und nehme insoweit auf mein Profil Bezug.

Wichtig ist, dass Sie nicht abwarten, sondern zügig handeln. Wenn bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren läuft, ist eine Umfinanzierung meist deutlich teurer sowie schwieriger bis nicht mehr realisierbar.

Ich hoffe, Ihnen die nötige Klarheit gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 4. Oktober 2011 | 16:05

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