Zählt das Pflegegeld als Einkommen und muß bei einem Kreditantrag angegeben werden?
Zusammenfassung
Ist das Pflegegeld bei einem Kreditantrag relevant und kann es als Einkommen angesehen werden?
Ja, das Pflegegeld kann bei einem Kreditantrag als Einkommen angegeben werden. Allerdings ist es unpfändbar, was bedeutet, dass die Bank es nicht pfänden kann, falls die Kreditraten nicht bedient werden können. Die Bank wird dies bei der Kreditvergabe berücksichtigen.
Guten Tag,
mein Mann und ich (GdB 100 %, Pflegestufe 3) planen eine Immobilie zu kaufen und diese rollstuhlgerecht umzubauen.
Bislang kann mein Mann meine Pflege noch übernehmen, aber ich bin mir eben nicht sicher, ob das Pflegegeld bei einem Kreditantrag relevant ist.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
T. R.
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:
Gem.
§ 54 Abs. 3 SGB I zählt das Pflegegeld zu dem unpfändbaren Einkommen. Es ist zwar Einkommen, lässt sich aber von der Bank nicht pfänden, wenn Sie die Kredite nicht bedienen können. Angeben können Sie dieses allemal. Die Bank wird diese auch entsprechend unter der bereits genannten Einschränkung berücksichtigen.
Das war eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtsslage.
Rückfrage vom Fragesteller
31. Januar 2011 | 11:18
Demnach gehört das Pflegegeld zum Haushaltseinkommen, sei es Steuerrechtlich oder beim Beantragen eines Zuschusses für Umbaumaßnahmen in eine barrierefreie Immobilie?
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
T. R.
Rückfrage vom Fragesteller
31. Januar 2011 | 11:33
Demnach gehört das Pflegegeld zum Haushaltseinkommen, sei es Steuerrechtlich oder beim Beantragen eines Zuschusses für Umbaumaßnahmen in eine barrierefreie Immobilie?
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
T. R.
Rückfrage vom Fragesteller
31. Januar 2011 | 11:57
Demnach gehört das Pflegegeld zum Haushaltseinkommen, sei es Steuerrechtlich oder beim Beantragen eines Zuschusses für Umbaumaßnahmen in eine barrierefreie Immobilie?
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
T. R.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
31. Januar 2011 | 13:00
Das Pflegegeld stellt zweifelsfrei Einkommen dar. Sie dürfen bzw. müssen es bei der Beantragung des Kredits angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt
28. Januar 2011 | 13:54
Das Pflegegeld gehört auch zu den bedingt pfändbaren Bezügen gem.
§ 850k Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Das hätte für die Pfändbarkeit nur unter Umständen eine Auswirkung, dass das Pflegegeld höher als 985,15 € ist, es müsste ferner billig sein, in das Einkommen zu vollstrecken, was eher zu verneinen ist. Die Bank weißt das und wird das auch als Vollstreckungsrisiko berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen