15. Januar 2018
|
16:31
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
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Ihr Bruder könnte sich wegen versuchter Körperverletzung strafbar gemacht haben. Sie könnten daher Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen.
Darüber hinaus haben Sie auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Ihren Bruder hinsichtlich der versuchten Körperverletzung und des Besuchs bei Ihnen zu Hause.
Einen Anspruch auf eine schriftliche Entschuldigung haben Sie dagegen nicht. Sie können Ihren Bruder jedoch dazu auffordern und ihn darauf hinweisen dann von einer Strafanzeige und / oder von der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche abzusehen. Gerichtlich durchsetzen können Sie jedoch eine solche Entschuldigung nicht.
Inwieweit eine schriftliche Entschuldigung langfristig weiterhilft, kann von hier leider nicht beurteilt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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