9. September 2016
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09:09
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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26135 Oldenburg
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ein Wohnungszuweisungsantrag ist durchaus möglich.
Voraussetzung dafür ist, das eine unbillige Härte vermieden werden soll.
Neben der Ausübung von Gewalt, ist diese Voraussetzung dann gegeben, wenn eine besonders schweriegende Beeinträchtigung des Wohls eines Kindes gegeben ist, weil ständige Streiterein und angespannte Situationen das Kind belasten.
Nach Ihrer Darstellung könnte dieses bei der Jüngeren der Fall sein.
Beauftragen Sie einen Anwalt, damit der Antrag eingereicht werden kann.
Lassen Sie sich die Beeinträchtigung der Jüngeren wenn möglich auch durch einen Arzt bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg