26. August 2011
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18:55
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
der notarielle Vertrag ist bindend. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirkung.
Der dort aufgeführte Kaufpreis ist zu zahlen.
Wenn Sie nun durch einen Rechenfehler zuviel bezahlt haben, und so verstehe ich Sie, hätten Sie wegen dieser Überzahlung einen Rückforderungsanspruch.
Dabei würden dann Quittungen und Kontobelege auch als Beweis herangezogen werden.
Da Sie einen solchen Irrtum wegen der Zuvielzahlung aber unverzüglich rügen müssen, sollten Sie nun schnell tätig werden.
Ich würde Ihnen gleichwohl dringend dazu raten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da alle Unterlagen vorher geprüft werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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