Wohnen im Neubaugebiet - Miethöhe

11. März 2006 10:04 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Wir sind im Begriff , in ein Neubaugebiet zu ziehen. Da es sich um ein sehr großes Gebiet handelt, wird dort in den nächsten 2 Jahren rund um die Wohnung weiter gebaut werden. Wenn ich den Mietvertrag unterschreibe, gebe ich dann mein Einverständnis dazu, dass ich den Baulärm akzeptieren werde, da ich den Umstand ja kenne oder darf ich auf eine Beeinträchtigung verweisen und die Miete bis Ende der Bauarbeiten geringfügig reduzieren?
11. März 2006 | 10:35

Antwort

von


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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

letztendlich ist die Frage, ob eine Mietminderung berechtigt ist, immer eine Frage des Einzelfalls, die dann konkret geprüft werden muss.

Generell ist es aber so, dass Sie den üblichen Baulärm zu den üblichen Zeiten, der durch den Neubau eines Hauses in der Nachbarschaft entsteht, hinnehmen müsen. Dies gilt insbesondere in einem Neubaugebiet, wenn bekannt ist, dass in der kommenden Zeit hier noch weitere Häuser gebaut werden.

Die Grenze liegt dort, wo der Baulärm das übliche Maß überschreitet. Eine Minderung kommt dann in Betracht, wenn z.B. zu Ruhezeiten (nachts) weiter gearbeitet wird oder auch wenn der Lärm durchgehend einen Geräuschpegel verursacht, der weder ein Öffnen der Fenster noch eine Unterhaltung in normaler Lautstärke erlaubt (so z.B. das AG/LG Darmstadt, WuM 1984, S. 243. ff).

Im Ergebnis werden Sie sich mit normalen Baulärm abfinden müssen. Nur wenn dieser erheblich über das normale Maß hinausgeht, besteht die Möglichkeit der Minderung.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

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