Wohneigentum-ALG II - getrennt lebend

| 21. September 2005 18:15 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Mein Mann u.ich besitzen ein Einfamilienhaus.Ich habe mich von meinem Mann getrennt u.bewohne eine kl.Mietwhg.Mein Mann wohnt weiter im Haus u.übernimmt dafür die gesamten laufenden Kosten,Zinsen u.Beiträge zur LV (spätere Tilgung).Ich bekomme 500 € errechneten Unterhalt.Ich habe sonst kein weiteres Einkommen oder Vermögen,außer dem gemeinsamen Anteil am Haus,falls es mal verkauft würde od.mein Mann mich ausbezahlt (was er im Moment nicht kann.Wert des Hauses ca.220.000 €,Schulden noch ca.120.000 €.Jetzt zu meiner Frage:Ich möchte ALG II beantragen,muß ich mir als verwertbares Vermögen das noch nicht verkaufte Haus anrechnen lassen u.bzw. auf den Verkauf des Hauses bestehen? Oder habe ich auch mit Hausanteil/ohne Mieteinnahme Anspruch auf ALG II habe.Miete an mich zahlt mein Mann nicht.Er wohnt im Haus u.übernimmt dafür alle Kosten etc. (ca. 1.000,-- €/Monat)
Kann wegen geringem Einkommen leider nicht mehr als 15 Euro bezahlen für eine Auskunft.Bitte trotzdem darum.
21. September 2005 | 20:29

Antwort

von


(2984)
Damm 2
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Sehr geehrte Ratsuchende,

als Vermögen wird der Hausanteil nur dann zu berücksichtigen sein, wenn Sie diesen Vermögenswert, der grundsätzlich anrechenbar ist, durch Verkauf oder anderweitige Verwertung nutzbar machen könnten.

Genau daran scheitert es nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung, da das Haus zum Einen durch den Mann allein getragen wird und zum Anderen Sie ohne Zusimmung des Ehemannes bzw. ersetzende Entscheidung nicht darüber werden verfügen können.

Eventuelle Anwartschaften werden sich derzeit nicht in entgeltmäßige Werte umrechnen lassen.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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