Wieder Einzug nach Trennung
18. Juni 2008 07:54
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30€
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Familienrecht
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Ich habe nach 13 Jahren Ehe im Juli 2007 meine Frau wg. einer anderen Frau verlassen. Es gibt keine gemeinsamen Kinder, keine Gewalt oder Alkohol oder psychischen Terror.
Im Januar 2008 habe ich erkannt, dass das ein großer Fehler war und habe um Verzeihung gebeten und mich entschuldigt und um Rückkehr gebeten. Es gibt nur ausweichende Antworten und sie hat dann gebeten einfach Ruhe einzuhalten. Sie wohnt in unserer gemeinsamen Eigentumswohnung und hat nach auch die Schlüssel dazu.
Ich wohne alleine in unserer zweiten Eigentumswohnung 15 km entfernt und möchte gerne einen Neuanfang.
Ich bin in der alten Wohnung als Erst Wohnsitz gemeldet und in meiner Wohnung als Zweitwohnsitz.
Damit wir die Sache entgültig klären können, stelle ich mir vor, wieder in unsere Wohnung einzuziehen um dann nach und nach einen Neuanfang zu gestalten.
Ist das grundsätzlich möglich das ich in die Erstwohnung einziehen kann, auch wenn sie es nicht möchte?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Im Juli 2007 haben Sie freiwillig die damalige Ehewohnung verlassen und rechtlich gesehen aufgegeben. Damit liegt eine konkludente Einigung mit Ihrer Frau vor, die Sie nicht einseitig und gegen den Willen Ihrer Frau wieder ändern können. Ihre Frau könnte, falls Sie gegen ihren Willen dort wieder einziehen, eine Zuweisung der Wohnung beantragen.
Sie sollten zudem überlegen, dass eine Versöhnung nicht einseitig sein kann und dass der von Ihnen überlegte Weg höchstwahrscheinlich nicht zum gewünschten Erfolg führen wird.
Was Sie wollen, nämlich eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft, ist weder melderechtlich noch eigentumsrechtlich zu bewirken.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt