im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Eine Betriebsprüfung (Außenprüfung) wird vorher vom Finanzamt angekündigt. Betriebsprüfungen sind jederzeit nach Ankündigung möglich. Davon zu unterscheiden sind Durchsuchungen und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung bei einer inmitten stehenden Steuerhinterziehung.
Lange Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen sind je nach Finanzamt und Personallage "normal".
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
Wie ist dies bei Privatpersonen und was ist eine "Steuerhinterziehung"
Ist dies schon ein Fehler in der Steuererklärung oder reicht für eine Untersuchung nur ein Vorsatz und was wird im Falle der Fälle durchsucht, bezieht sich die Suche auf bestimmte Bereiche oder kann alles untersucht werden ?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Eine Außenprüfung ist grds. gemäß § 193 Abs. 1 AO nur bei Steuerpflichtigen möglich, die einen gwerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Im Übrigen unter den Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 AO.
Die Steuerhinterziehung ist in § 370 AO geregelt. Nach § 370 AO begeht u.a. Steuerhinterziehung, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt.
Wenn Sie mit "Fehler" meinen, dass Sie einen Teil Ihrer Einkünfte zB verschwiegen haben, ist dies bereits Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung.
Durchsuchungen sind das letzte Mittel und kommen erst dann in Betracht, wenn zuvor alle Ermittlungs- und Aufklärungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden. Für eine Durchsuchung reicht bereits der konkrete Verdacht einer Steuerhinterziehung, die sich sodann auf die Wohn- und Geschäftsräume beziehen kann.
RA Hermes