Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts und Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, bedeutet dies, dass ein Teil der Anwaltschaften des Ausgleichsverpflichteten auf den Ausgleichsberechtigten übertragen wird. Die Entgeltpunkte werden dem Rentenkonto des Ausgleichsberechtigten gutgeschrieben und sind damit wie "selbst verdiente" Rentenpunkte anzusehen. Damit ist es nicht der Ausgleichsverpflichtete, der monatlich zahlt, sondern über eine Kürzung der Rente bzw. Pension ist eine Übertragung der Punkte von einem Rententräger zum anderen erfolgt.
Das bedeutet, dass die Kürzung endgültig ist. Solange die geschiedene Ehefrau lebt, erhält sie diese Rente. Für Ihren Vater gibt es keine Möglichkeit, wieder eine ungekürzte Pension zu erhalten. Etwas anderes hätte nur dann gegolten, wenn er von der Möglichkeit, durch Zahlung eines Kapitalbetrages die Kürzung seiner Altersbezüge abzuwenden, Gebrauch gemacht hätte oder wenn die geschiedenen Ehefrau vor oder kurz nach ihrem eigenen Renteneintritt verstorben wäre.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie bzw. Ihren Vater günstigere Auskunft erteilen kann.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine erste Orientierung bieten, nicht aber die persönliche Beratung ersetzen kann. Häufig ergeben sich dabei Details, die zu einer anderen Bewertung führen.
Dennoch hoffe ich, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Wunstorf-
unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts und Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, bedeutet dies, dass ein Teil der Anwaltschaften des Ausgleichsverpflichteten auf den Ausgleichsberechtigten übertragen wird. Die Entgeltpunkte werden dem Rentenkonto des Ausgleichsberechtigten gutgeschrieben und sind damit wie "selbst verdiente" Rentenpunkte anzusehen. Damit ist es nicht der Ausgleichsverpflichtete, der monatlich zahlt, sondern über eine Kürzung der Rente bzw. Pension ist eine Übertragung der Punkte von einem Rententräger zum anderen erfolgt.
Das bedeutet, dass die Kürzung endgültig ist. Solange die geschiedene Ehefrau lebt, erhält sie diese Rente. Für Ihren Vater gibt es keine Möglichkeit, wieder eine ungekürzte Pension zu erhalten. Etwas anderes hätte nur dann gegolten, wenn er von der Möglichkeit, durch Zahlung eines Kapitalbetrages die Kürzung seiner Altersbezüge abzuwenden, Gebrauch gemacht hätte oder wenn die geschiedenen Ehefrau vor oder kurz nach ihrem eigenen Renteneintritt verstorben wäre.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie bzw. Ihren Vater günstigere Auskunft erteilen kann.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine erste Orientierung bieten, nicht aber die persönliche Beratung ersetzen kann. Häufig ergeben sich dabei Details, die zu einer anderen Bewertung führen.
Dennoch hoffe ich, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Wunstorf-