2. Juni 2024
|
21:15
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
Web: https://www.smart-advo.de
E-Mail: fea@smart-advo.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Legen Sie auf jeden Fall Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Begründen Sie den Widerspruch damit, dass laut Entlassungsbericht der Reha und Einschätzung Ihrer Neurologin nur noch eine Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht. Fügen Sie die entsprechenden ärztlichen Unterlagen bei. Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente nach § 43 Abs. 2 SGB VI.
2. Beantragen Sie im Widerspruchsverfahren Akteneinsicht, um die genauen Gründe für die Ablehnung zu erfahren. Das ist Ihr gutes Recht und kann für die weitere Begründung hilfreich sein.
3. Von einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag rate ich ab. Warten Sie zunächst den Ausgang des Widerspruchsverfahrens ab. Sollte die Rentenversicherung bei der Ablehnung bleiben, können Sie noch immer Klage beim Sozialgericht erheben. Eine Kündigung könnte sich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken.
4. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten und vertreten, insbesondere wenn der Widerspruch erfolglos bleibt. Ein im Sozialrecht versierter Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten erhöhen. Gerne unterstütze ich Sie hierbei.
5. Ergänzend könnten Sie noch anführen, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie faktisch verschlossen ist, da Sie trotz intensiver Bemühungen keine geeignete Stelle finden. Das müssten Sie dann aber nachweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari