Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail: ramameghani@gmx.de
ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Vorbehaltlich einer an dieser Stelle nicht möglichen Prüfung des Ausgangsbescheides teile ich Ihnen mit, dass Sie Ihren Antrag auch im Widerspruchsverfahren noch (teilweise) zurück nehmen können. Haben Sie dann aber wiederum für einzelne Monate Leistungen zuviel oder zu Unrecht erhalten, so müssen Sie diese erstatten, bzw. diese würden mit einer Nachzahlung verrechnet werden.
Wenden Sie sich gegen einen belastenden Bescheid, so haben Sie zwingend zur Wahrung Ihrer Rechte Widerspruch einzulegen. Dieser braucht nicht begründet werden. Gleichwohl empfiehlt sich dies. Spätestens bei Beschreitung des Klagewegs sind Sie verpflichtet, eine Begründung vorzunehmen.
Gerne biete ich Ihnen an, den Bescheid unter Berücksichtigung Ihrer Darstellung auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Weitere Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht. Ansonsten hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
wenn ich Ihre Antwort bei "frag einen anwalt" richtig verstanden habe, kann ich im Widerspruchsverfahren meinen Elterngeldantrag isoliert und rückwirkend für die einzelnen Monate zurück nehmen, in denen ich positive Einkünfte erzielt habe.
Für diese 5 Monate müßte ich dann zwar den mir bewilligten Mindestsatz von € 300.- zurückzahlen. Die anderen Monate würden dann aber ebenfalls aufgrund der Antragsrücknahme von der Elterngeldstelle neu berechnet ? Ich müßte dann für die 7 Monate, in
denen ich negative Einkünfte erzielt habe, jeweils den Höchstsatz von € 1.800.- bekommen.
Ich müßte also einen Saldo von € 11.100.- von der Elterngeldstelle erhalten.( 7 x€ 1.800.- abzgl. 5 x € 300.-).
Kann das sein ? Kann ich tatsächlich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens den Elterngeldantrag für einzelne Monate zurücknehmen ?Ich kann mir schwer
vorstellen, dass eine Behörde freiwillig diesen Betrag bei dieser
Vorgehensweise auszahlt.
Ich würde Ihnen den endgültigen Festsetzungsbescheid über das
Elterngeld, sowie das Bestätigungsschreiben betreffend den Widerspruch heute im Laufe des Tages per Fax übersenden.
Sie hatten freundlicherweise eine kostenlose Prüfung dieses Bescheides angeboten.
Vielen Dank und Viele Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich sehe der Übersendung des Bescheides entgegen und werde mich dann alsbald mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani