11. April 2008
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17:31
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
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einen wirksamen Widerruf vorausgesetzt, ist die von Ihnen gesetzte Frist von 14 Tagen durchaus angemessen. Der Shop kann die Zahlung auch nicht mit dem Argument zurückhalten, dass erst der Verbleib des Pakets geklärt werden bzw. abgewartet werden muss, wann das Paket wieder bei ihm eingeht. Wenn sich der Verbleib des Pakets nicht aufklären lässt, würde dies gemäß der Argumentation des Shops dazu führen, dass eine Zahlung überhaupt nicht mehr erfolgen müsste.
Sollte eine Zahlung daher nicht innerhalb besagter 14 Tage erfolgen, können Sie eine letzte Mahnung unter Androhung gerichtlicher Schritte aussprechen und sodann, sollte immer noch keine Zahlung erfolgt sein, diese Schritte auch einleiten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten rechtlichen Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt