Widerruf Anlage U

5. Mai 2008 14:39 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kann ich die Anlage U für die Steuererklärung meines Ex-Mannes auch nachträglich für vergangene Jahre widerrufen, wenn er mir entgegen seiner Zusage keinen Unterhalt gezahlt hat und ich jetzt Steuern nachzahlen soll?

Grundsätzlich ist die Zustimmung in der Anlage U bis auf Widerruf wirksam. Der Widerruf kann aber nur vor Beginn des Kalenderjahres erklärt werden, für das die Zustimmung erstmals nicht mehr gelten soll. Hat Ihr Ex-Mann jedoch falsche Angaben zu den Unterhaltszahlungen gemacht und tatsächlich keinen Unterhalt gezahlt, basiert der Steuerbescheid auf falschen Tatsachen und ist aufzuheben. Legen Sie gegen den Bescheid fristgerecht Einspruch ein und beantragen Sie die Aussetzung der Vollziehung. Widerrufen Sie gleichzeitig Ihre Zustimmung für die Zukunft. Gegebenenfalls haben Sie auch einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren Ex-Mann wegen der falschen Angaben.

Mein Ex-Mann hat mich vor ca. 2 Monaten gebeten ihm die Anlage U
für seine Steuererklärung 2006 zu unterschreiben. Für evtl. Probleme, die ich bekommen könnte, würde er aufkommen (Er hat seine Steuererklärung von einem befreundeten Finanzbeamten machen lassen). Ich habe sie ihm unterschrieben, obwohl er mir in dem Jahr keinen Unterhalt bezahlt hat. Bis zum 01.06.2008 erhielt ich Hartz IV. Seit dem 01.06.2008 habe ich eine Vollzeitbeschäftigung. Nun habe ich meine Steuererklärung für 2007 zurückbekommen und soll Steuern für den mir zugerechneten Unterhalt zurückerstatten. Jetzt habe ich große Bedenken ob es richtig war diese Anlage zu unterschreiben. Ich werde Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und auch die Anlage U widerrufen (dies ist mit der Finanzbeamtin tel. besprochen).
Meine Frage ist nun, ob ich rückwirkend auch die Anlage U für 2006 widerrufen soll, dies möglich ist bzw. ob dies ratsam ist.
Meine Steuererklärung für 2006 habe ich schon letztes Jahr gemacht. Bei einem Widerruf hätte mein ExMann wahrscheinlich Probleme, aber es kann ja nicht mein Problem sein, wenn er unrechtmäßig Unterhaltszahlungen angibt, ich diese dann nachträglich versteuern muss. Für das Jahr 2007 möchte das Finanzamt € 1000,-- zurückerstattet haben. Ich befürchte das es sich für 2006 im gleichen Rahmen bewegt und mein ExMann diesen Betrag sicher nicht ausgleichen bzw. übernehmen wird. Wie soll
ich mich verhalten.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe.
5. Mai 2008 | 16:38

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.

Grds. ist die Zustimmung bis auf Widerruf wirksam. Der Widerruf kann aber nur vor Beginn des Kalenderjahrs, für das die Erklärung erstmals nicht mehr gelten soll, gegenüber dem Finanzamt wirksam erklärt werden.

Wenn Ihr Ehemann jedoch vorliegend falsche Angaben hinsichtlich der Unterhaltszahlungen in der Anlage U gemacht hat und tatsächlich keinen Unterhalt gezahlt hat, dürfte der Bescheid bereits auf falschen Tatsachenvoraussetzungen basieren und somit aufzuheben sein. Gegebenenfalls besitzen Sie auch gegenüber Ihrem Mann einen Schadensersatzanspruch aufgrund der falschen Angaben.

Aus diesem Grund sollten Sie wie folgt vorgehen:

Gegen den Bescheid ist Einspruch binnen eines Monats ab Bekanntgabe einzulegen und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Sie können den Einspruch und die Aussetzung mit eben den oben genannten Tatsachen begründen. Gleichzeitig sollten Sie für den nächsten Zeitraum auch Ihre Zustimmung widerrufen.

Sodann wird das Finanzamt über Ihren Einspruch entscheiden und gegebenenfalls die Veranlagung aufheben. Sollte dies nicht der Fall sein und der Steuerbescheid wird bestätigt, besteht binnen eines Monats die Möglichkeit Klage zu erheben..

Ich hoffe, Ihre Frage vorerst hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.stracke-und-collegen.com


Rechtsanwalt Christian Joachim

Rückfrage vom Fragesteller 6. Mai 2008 | 07:34

Vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort.
Ich habe noch eine Nachfrage bezüglich des Widerrufs. Soll
ich den Widerruf für 2006 (in deren Steuererklärung mein
ExMann definitiv Unterhaltszahlungen für mich angegeben hat)
vorsorglich auch jetzt schon (mit dem Widerruf für 2007) einreichen oder erst den Bescheid abwarten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Mai 2008 | 10:16

Sehr geehrte Fragestellerin,

hinsichtlich des Widerrufs gilt das oben Geschriebene, Sie können aber versuchen auch in Bezug auf 2006 zu widerrufen, hier also beide Jahre widerrufen.

Den Einspruch (unterschiedlich zum Widerruf)sollten Sie erst nachdem Ihnen der Bescheid für das jeweilige Jahr (innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe) einlegen.

Ich hoffe, auch Ihre Nachfrage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-


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