Wert einer Standard-Garage für 1 PKW

23. Januar 2009 10:36 |
Preis: 40€ Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von

Hallo,
unsere Mutter hat mir und meinem Bruder unser Elternhaus per Schenkung vermacht. Das Haus besteht aus 2 Wohnungen, von denen nach der Aufteilung eine meinem Bruder, und eine mir gehören wird. Auf dem Grundstück befindet sich aber nur eine Garage, die meinem Bruder und mir je zur Hälfte gehört. Ich plane, die Garage ganz zu übernehmen und meinem Bruder 50% des Wertes der Garage auszubezahlen. Die Frage ist nun: Wie hoch ist der Wert der Garage anzusetzen? Details zu der Garage:

Größe: Standard-Garage für 1 PKW, Fläche ca. 12m²
Grundstückspreis am Standort: Ca. 500 Euro/m²
Alter: 40 Jahre
Zustand: Gemauert aus Hohlblöcken, perfekt in Stand gehalten,
Stromanschluß, elektr. Toröffner. Objekt praktisch neuwertig.

Mich würde interessieren, wie hoch ich den Wert der Garage ansetzen muss, und vielleicht in groben Zügen, wie man zu diesem Wert kommt. Herzlichen Dank im voraus für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen

Eingrenzung vom Fragesteller
23. Januar 2009 | 11:44
23. Januar 2009 | 13:50

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail: info@kanzlei-roth.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Wenn Sie sich mit Ihrem Bruder über eine entsprechende Zahlung nicht einigen können, müssten Sie einen Sachverständiger mit der Ermittlung des gegenwärtigen Werts der Garage beauftragen, damit Sie eine feste Größe haben, um Ihren Bruder auszuzahlen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Ergänzung vom Anwalt 26. Januar 2009 | 15:37
Sehr geehrter Ratsuchender,

Versicherungen setzten in der Regel für eine Garage den 700 M Wert 1914 an, der in etwa EUR 8.000 - 9.000 Euro entspricht.
ANTWORT VON

(1189)

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