Werkvertrag: Viele Änderungen des Pflichtenheftes - Auswirkungen auf Gewährleistung
| 16. Februar 2018 09:59
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Preis:
30€
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Vertragsrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Hallo,
Wir sind eine Ecommerce Agentur und haben vor zwei Jahren einen Werkvertrag für die Erstellung eines sehr komplizierten B2B Shops geschlossen. Der Werkvertrag basiert auf dem Pflichtenheft. Während der Entwicklung hat der Auftrageber festgestellt, dass viele Funktionen anders als im Pflichtenheft implementiert werden müssen - es gab eine Reihe von Änderungswünschen und neuen Funktionen. Diese wurde von uns geschätzt, vom Auftrageber freigegeben und dann vom Auftraggeber abgenommen.
Das Projekt steht kurz vor dem Livegang und besteht zum Teil aus den ursprünglich im Pflichtenheft definieten Funktionalitäten, aber auch aus vielen neuen bzw. geänderten Funktionalitäten.
Frage: Wie schaut es in diesem Fall mit der Gewährleistung aus?
Danke!
Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Da die vielen neuen bzw. geänderten Funktionalitäten auf einer einverständlichen Änderung des ursprünglichen Vertrages beruhen, sind sie, wie ursprünglich das Pflichtenheft, Vertragsinhalt geworden mit der rechtlichen Konsequenz, dass die von Ihnen geschuldete Gewährleistung sich auch auf die geänderten und neuen Bereiche bezieht.
Mit freundlichen Grüßen