Werksvertrag oder Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
4. Dezember 2018 16:23
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Preis:
66€
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Wir sind eine Unternehmensberatung die sich auch im Bereich der Bau- & Industriedienstleistung tätig ist und Unternehmen dabei unterstürzt die Werke mit Ausländischen Personal umzuästen/bewältigen.
Wir haben eine Freistellungsbescheinigung nach §13b für Bauleistungen sowie eine entsprechende Betriebshaftpflicht für den Baubereich.
Der Prozess bei der Auftragsabwicklung ist wie folgt:
1. Die Kunden beauftragen uns z.B. Heizungsanlagen einzubauen, Rohre zu schweißen, Elektroleitungen zu legen etc.
2. Wir beauftragen entsprechend Subunternehmen/Fachfirmen (Keine Einzelunternehmer etc.) aus dem Entsprechendem Gewerk dieses auszuführen.
3. Der Kunde rechnet mit uns ab und der Subunternehmer auch
Fakten:
Die Unternehmen aus dem Ausland sind zu 99% Gesellschaften (Form GmbH / UG / AG) und keine GbR oder Einzelunternehmer.
Die Anweisungen werden durch den Vorarbeiter (Bauleiter Kunde an Vorarbeiter Subunternehmer) unseres Subunternehmers, der im Team als einziger Deutsch Spricht und Deutsch lesen wie schreiben kann (4 Leute = 1 deutschssprechender).
Der Subunternehmer ist nicht nur für uns tätig und trägt das unternehmerische Risiko, wenn seine Mitarbeiter nicht korrekt arbeiten.
Jeder der Mitarbeiter des Subunternehmers hat eine A1 Bescheinigung der Krankenkasse im EU-Ausland (Nur EU Personen).
Die Abrechnung erfolgt meist auf Stundenbasis mit Tätigkeitsnachweis, der vom Bauleiter/Bauvorarbeiter des Auftraggebers gegengezeichnet wird wöchentlich.
Einer unserer Kunden wollte, das wir Rechnungen, Auftragsbestätigung, Werksvertrag etc. weiterleiten und bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren einleiten.
Ein weiterer Kunde meinte, das er bei der Handwerkskammer angerufen hat und wir eine EUR1 Bescheinigung beibringen sollen.
Ich hätte nun folgende Fragen/Anliegen:
1. Handelt es sich um eine Verdeckte/Illegale Arbeitnehmerüberlassung, obwohl es Subunternehmer (Gesellschaften)?
2. Handelt es sich um Scheinwerksverträge/Scheinselbständigkeit?
3. Können uns der Zoll oder die DRV beim Statusfeststellungsverfahren irgendetwas vorwerfen/anhegen?
4. Müssen wir uns der Handwerkskammer anschließen obwohl wir Dienstleister sind (HK vor Ort sagt das die IHK für uns zuständig ist)
5. Dürfen wir die Unterkunft für Subunternehmer bezahlen, wenn diese uns Preislich entgegenkommen (da es für Sie ohne hin auf Grund von Sprachschwierigkeiten etc. eine zu Buchen)
6. Dürfen die Kunden die Zahlung oder ein teil der Zahlung zurückhalten?