Werbemaßnahme als Privatperson

14. August 2020 09:29 |
Preis: 69,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Ich betreibe private Vermietung und Verpachtung.
Nun habe ich ein paar Fragen:

-Ich möchte mit folgendem Text werben:
"Wir suchen Immobilien für den eigenen Bestand"
-Ist das "Wir" so zulässig, auch wenn ich nur eine Person bin?

-Darf ich die Werbung sehr professionell gestalten, sodass diese schon eher den Eindruck verschafft, dass es sich hier um eine große Firma handelt (Logo, ansprechendes Layout), obwohl ich privat werbe?
-Darf ich mit einem/meinem Logo als Privatperson öffentlich werben?
-Darf ich in der Öffentlichkeit meinen Nachnamen + Immobilien/Real Estate nennen, sodass dann auf Werbeschildern "Immobilien NachnameXY" steht?
14. August 2020 | 20:47

Antwort

von


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Kapitelshof 36
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Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail: info@dietrich-legal.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Die geschäftliche Bezeichnung als "wir" wenn man nur eine Einzelperson ist, stellt grundsätzlich eine Irreführung im Sinne von § 5 UWG dar und ist daher nicht zulässig. In der Praxis wird dies aber meist nicht abgemahnt, weil der Beweis des Gegenteils schwierig ist. Schon ein Mitarbeiter (beschäftigt oder Freelancer) macht die "wir" Form zulässig.

Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Auftritt möglichst professionell gestalten mit Logo und Design. Dies ist rechtlich völlig unbedenklich.

Auch eine Firmenbezeichnung wie von Ihnen erwähnt, darf man führen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Name nicht schon markenrechtlich geschützt ist und wenn Sie keine Rechtsform hinten anführen.

Allerdings muss Ihnen bewusst sein, dass wenn Sie nach außen hin wie ein Unternehmer auftreten, der durchschnittliche Verbraucher Sie auch als Unternehmer wahrnimmt. Dies ist ein Kriterium dafür, dass Sie auch rechtlich wie ein Unternehmer gestellt werden und die Pflichten eines Unternehmers bestehen können (z.B. Belehrung über Widerrufsrecht, Anwendbarkeit des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb). Dieses Vorhaben bringt daher also auch rechtliche Nachteile mit sich und ist daher nicht zu empfehlen, wenn Sie die Vorteile als Privatperson behalten möchten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 18. August 2020 | 14:04

Sie schreiben, dass ein Verbraucher mich als Unternehmer wahrnimmt. Wenn er dies tut, dann werde ich einem Unternehmer gleichgestellt mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Dann kann ich ja nicht professionell privat auftreten, ohne dass ich dadurch in die gewerbliche Richtung gehe, oder habe ich da etwas missverstanden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. August 2020 | 12:22

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider ist mir Ihre Rückfrage erst jetzt angezeigt worden.

Das professionelle Auftreten (Webseite, Visitenkarte etc.) an sich ist nicht das Problem. Aber wenn Sie sich selbst eine Art Firmennamen geben, führt dies dazu, dass Sie im Außenverhältnis wie ein Unternehmer zu behandeln sind.

Viele Grüße
Alexander Dietrich

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