2. Juni 2010
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09:47
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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ein normaler Brief ist in der Regel zulässig.
Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn Sie eine Werbesendung in Briefkästen werfen, die deutlich sichtbar den Hinweis "Keine Werbung" aufweisen.
Ein solcher Einwurf dort könnte zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen.
Eine unzulässige (und damit wettbewerbswidrige) Belästigung liegt auch vor, wenn die Werbebriefe als Privatbriefe getarnt werden, wodurch der Empfänger veranlasst wird, ihren Inhalt zu lesen.
Sie sollten also darauf achten, dass Sie Ihre Werbebriefe nicht in Briefkästen mit einem "Keine Werbung" Aufdruck werfen und Ihre Briefe nicht als "persönlich" tarnen.
Wenn Sie dies beachten, sind Sie vor Abmahnungen geschützt (sofern der Inhalt auch in Ordnung ist).
Ich mache Sie auch auf die kostenlose Nachfrageoption aufmerksam.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt